Werkstudentenstelle und Entfernungskostenpauschale

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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calico
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Werkstudentenstelle und Entfernungskostenpauschale

Beitrag von calico »

Kann ich bei meiner Werkstudentenstelle auch die Entfernungspauschale mit 0,3 Euro angeben, wenn ich mit dem Auto gefahren bin?
Rein theoretisch könnte man die Stelle auch mit dem Semesterticket erreichen. Ich bin jedoch immer mit dem Auto gefahren, das Semesterticket habe ich nicht mal gekauft, da ich nie öffentliche Verkehrsmittel nutze. Das Semesterticket kostet auf den Monat gerechnet 16 Euro, der Sprit um die 130 Euro. Ein gewaltiger Unterschied also. Daher möchte ich natürlich auch die Entfernungspauschale mit den 0,3 Euro mit dem Auto nutzen. Erkennt das Finanzamt die Entfernungspauschale an oder berufen sie sich darauf, dass das Semesterticket ja viel billiger wäre, egal ob ich dieses genutzt habe oder nicht?
Beweisen könnte ich es wie folgt:
Erstmal dass ich überhaupt ein Auto habe. Das Auto ist auf meine Mutter gemeldet, aber der Kaufvertrag läuft auf sie. Sie hat ein eigenes Auto und bekommt ALG2. Dass sie also zwei Autos hat, wäre mehr als unrealistisch.
Dann habe ich einen Bewohnerparkausweis für mein Studentenwohnheim. Den hätte man ja nicht, wenn man kein Auto hat.
Ansonsten könnte ich mit meinen Kontoauszügen nachweisen, dass ich desöfteren (bzw. sogar überwiegend) in der Nähe der Werkstudentenstelle getankt habe und zwar immer an den Tagen, an denen ich arbeiten war (ob ich aber eine Übersicht der Stelle bekommen könnte, wann ich arbeiten war, weiß ich nicht).

Warum ich mit dem Auto fahre (interessiert das Finanzamt das?):
Ich mag Zugfahren gar nicht.
Der Zug braucht mehr als das Doppelte der Zeit und fährt nicht allzu oft.
Man müsste umsteigen und 15 Minuten laufen.
Ich fahre auch manchmal direkt nach dem Arbeiten zu meiner Mutter nach Hause (sie wohnt nochmal bedeutend weiter weg wie der Weg Uni - Arbeit, das wäre im Semesterticket nicht mehr mit drinnen) oder zu Freunden in die andere Richtung (ebenfalls weiter weg wie Uni - Arbeit, wäre im Semesterticket nicht mehr mit drinnen und sehr umständlich mit Öffentlichen).

Dann noch eine Frage: Wenn ich circa 2000 Euro Spritgeld hatte (also gefahrene KM x 0,3 Euro; einfache Strecke), muss ich dann 2000 Euro weniger Steuern zahlen oder nur ein paar Prozent davon? Wenn ja, wie viel Prozent wäre dies?
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudentenstelle und Entfernungskostenpauschale

Beitrag von muemmel »

Nein, Sie kriegen keine 2.000 Euro zurück. Und wieviel Sie zurückkriegen, kann hier keiner wissen - wir haben in D keinen Einheitssteuersatz, sondern eine Einkommensteuer, deren Prozentsatz mit dem Einkommen steigt. Ihr Einkommen haben Sie aber nicht verraten - machen Sie das mal, und dann kann man eine Prognose versuchen.
calico
Beiträge: 6
Registriert: 3. Mai 2020, 15:51

Re: Werkstudentenstelle und Entfernungskostenpauschale

Beitrag von calico »

Sorry, ich meinte nicht, dass ich 2000 € zurückbekomme. Sorry, das habe ich falsch ausgedrückt. Ich verdiene im Jahr circa 20.000 €. In den Semesterferien verdiene ich mehr als während der Vorlesungszeit falls das eine Rolle spielt.
Müsste ich dann das ganze wie folgt versteuern:
20.000 € - 2000 Spritkosten (an der Entfernungspauschale berechnet) = 18.000 €. Das heißt ich müsste dann nur 18.000 € versteuern, oder ? Wobei dann ja noch der Steuerfreibetrag angerechnet wird. Also 18.000 € - 10.408 € = 7592 €.
Das heißt ich müsste 7592 € versteuern (mal von weiteren Werbungskosten abgesehen). Ist dem so richtig?

Also ich wollte eben wissen, ob in jedem Fall die Entfernungspauschale mit dem Auto anerkannt wird, auch wenn es ein Semesterticket gibt, das bei weitem günstiger wäre? Was ich aber nie benutzt habe? Also muss ich nachweisen, dass ich mit dem Auto gefahren bin und wären die oben genannten Nachweise ausreichend?

Ich bin wie gesagt im Master.
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudentenstelle und Entfernungskostenpauschale

Beitrag von muemmel »

Da habe ich lauter gute Nachrichten:
1. Dem Finanzamt ist es egal, welches Verkehrsmittel Sie nutzen.
2. Die Uni ist Ihre "erste Tätigkeitsstätte", weswegen die Fahrt zur Arbeit quasi eine Dienstreise ist. Es werden also 30 Cent pro km für beide Richtungen abgesetzt, folglich etwa 4.000 Euro. Maßgeblich ist übrigens immer die Entfernung auf der Straße.
3. Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung kann auch noch abgesetzt werden. Das sind dann noch mal so 1.000 Euro.
4. Um diese 5.000 Euro reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen, reduziert allerdings durch die Werbungskostenpauschale (1.000 Euro). Das ergibt grob geschätzt so 800 bis 1.000 Euro Erstattung (Berechnung ohne Kirchensteuer - mit Kirchensteuer noch etwas mehr).
calico
Beiträge: 6
Registriert: 3. Mai 2020, 15:51

Re: Werkstudentenstelle und Entfernungskostenpauschale

Beitrag von calico »

Oh das hört sich ja sehr gut an.
Ich muss also nicht nachweisen, dass ich mit dem Auto zu der Werkstudententätigkeit gefahren bin, oder? Muss ich aus dem Semesterbeitrag dann die Kosten für das Semesterticket rausrechnen ? Meiner Ansicht nach Blödsinn, da ich die Kosten trotzdem hatte, auch wenn ich das Ticket nicht benutzt habe, aber finde es mehrfach so im Internet.

Wo genau gebe ich die "Dienstreise" für die Werkstudentenstelle dann an? Also in welchem Formular? Und kann man da auch einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen? Wenn ja, wie genau?
Dann hatte ich zweitweise zwei Werkstudentenstellen gleichzeitig. Sind das dann einfach zwei unterschiedliche Dienstreisen?
Meine Uni ist nur (zu Fuß und mit dem Auto) circa 500 m entfernt. Kann ich dies dann trotzdem als meine erste Tätigkeitsstelle eintragen und darf ich auf 1 KM runden? Also gilt in diesem Fall trotzdem das gleiche Prinzip mit der Dienstreise für Werkstudenten?

Sorry, eine letzte Frage noch: Kann ich die Kosten für die Krankenversicherung auch angeben, wenn ich Bafög erhalten habe und das Bafögamt praktisch die Krankenversicherung weitestgehend gedeckt hat?
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