Erste Steuererklärung überhaupt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MOEL1981
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Registriert: 5. Mai 2020, 13:53

Erste Steuererklärung überhaupt

Beitrag von MOEL1981 »

Hallo
Meine Frau und ich wollen das erste mal t eine Steuererklärung abgeben.
Es wäre die aller erste Steuererklärung überhaupt für beide.

Mein Frage ist wie weit darf die erste Steuererklärung zurückreichen?
Stimmt das es 4 Jahre sind?

Wir haben vor 2 Jahren im Mai 2018 geheiratet. Stimmt es das die gemeinschaftlich Steuererklärung rückwirkend für das komplette Jahr gilt?

Was machen wir die Jahre davor wo wir nicht verheiratet waren. Müssen wir da getrennt die Steuererklärung abgeben?

Vielen Dank für eure Antworten vorab.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erste Steuererklärung überhaupt

Beitrag von muemmel »

Mein Frage ist wie weit darf die erste Steuererklärung zurückreichen? Stimmt das es 4 Jahre sind? Es gilt nicht nur für die erste Steuererklärung, sondern für alle freiwilligen Steuererklärungen, aber sonst stimmt es: Es sind 4 Jahre.

Wir haben vor 2 Jahren im Mai 2018 geheiratet. Stimmt es das die gemeinschaftlich Steuererklärung rückwirkend für das komplette Jahr gilt? Ja.

Was machen wir die Jahre davor wo wir nicht verheiratet waren. Müssen wir da getrennt die Steuererklärung abgeben? Sie MÜSSEN vermutlich gar keine Erklärungen für diese Zeit abgeben. Aber wenn Sie das tun, müssen Sie natürlich getrennte Erklärungen einreichen.

Welche Steuerklassen haben Sie übrigens: 4/4 oder 3/5? Und wenn 3/5, seit wann?
MOEL1981
Beiträge: 2
Registriert: 5. Mai 2020, 13:53

Re: Erste Steuererklärung überhaupt

Beitrag von MOEL1981 »

Bisher haben wir beide 4/4.
Sie ist aktuell im Mutterschutz. und danach wird Sie voraussichtlich mit Teilzeit weiterarbeiten.
Ich denke da bleiben wir dann im 60:40 Verhältnis.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erste Steuererklärung überhaupt

Beitrag von muemmel »

Gefragt habe ich, weil mit 3/5 Erklärungspflicht eintritt, und dann hat man halt keine 4 Jahre Zeit für das Einreichen der Erklärung. Bei 4/4 hingegen ist die Erklärung freiwillig.
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