Reihenfolge der Steuererklärungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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david126
Beiträge: 2
Registriert: 2. Mai 2020, 12:47

Reihenfolge der Steuererklärungen

Beitrag von david126 »

Hallo Zusammen,
ich habe eine etwas speziellere Frage in Bezug auf die Anrechnung meines Verlustvortrags.

Für 2016 wurde mir ein Verlust Vortrag von 3000€ angerechnet.
2017 hatte ich Einkommen von <10000€ - > also keine Steuern.
2018 hatte ich Einkommen von 20000€ - > also steuerpflichtig.

Aus Erfahrung weiß ich, dass wenn ich jetzt zuerst die Steuererklärung für 2018 mache mir der Verlustvortrag für 2018 angerechnet wird was mein zu versteuerndes Einkommen senken würde. Wie handhabt das Finanzamt es wenn ich dann nach der Steuererklärung von 2018, die von 2017 abgebe, bei der der Verlustvortrag keinen Einfluss gehabt hätte?

Vielen Dank für eure Hilfe
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Reihenfolge der Steuererklärungen

Beitrag von muemmel »

Aus Erfahrung weiß ich, dass wenn ich jetzt zuerst die Steuererklärung für 2018 mache mir der Verlustvortrag für 2018 angerechnet wird Falsch. Der Verlust wird ins Folgejahr vorgetragen, also nach 2017. Insofern wird er Ihnen nicht für 2018, sondern für 2017 angerechnet und dann ist er weg. Im Übrigen sind Sie genau deswegen verpflichtet, eine Erklärung für 2017 abzugeben - da sind Sie also schon gewaltig im Verzug.
david126
Beiträge: 2
Registriert: 2. Mai 2020, 12:47

Re: Reihenfolge der Steuererklärungen

Beitrag von david126 »

Also ich habe meinen Steuerbescheid von 2018 bekommen und den Verlustvortrag von 2016 dort abgezogen bekommen. Ich wurde bis jetzt nicht darauf hingewiesen für 2017 eine Steuererklärung zu machen. Dass der Verlust mir eigentlich 2017 abgezogen werden müsste ist mir klar, doch so ist es momentan nicht.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Reihenfolge der Steuererklärungen

Beitrag von muemmel »

Also ich habe meinen Steuerbescheid von 2018 bekommen und den Verlustvortrag von 2016 dort abgezogen bekommen. Dann war das ein Fehler, der ggf. noch korrigiert wird. Ob das nun schneller auffällt, wenn Sie eine Erklärung für 2017 einreichen, kann hier auch keiner wissen...
Ich wurde bis jetzt nicht darauf hingewiesen für 2017 eine Steuererklärung zu machen. Kein Wunder - dem zuständigen Finanzbeamten fehlt ja offenbar diverses Grundwissen.
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