Hallo zusammen,
meine Frau, katholisch und ich, evangelisch sind bei der Einkommensteuer gemeinsam veranlagt.
Jetzt würde ich gerne aus der Kirche austreten, meine Frau nicht.
Wie verhält es sich dann jetzt mit dem Kirchgeld? Ich habe dazu viel online gelesen, aber so wirklich
durchblicken tu ich da leider nicht....
Wenn ich es richtig verstehe erhebt die kath. Kirche kein Kirchgeld?
danke für eure Hilfe,
danke,
Gruß
Johannes
Kirchgeld in Baden-Württemberg
Re: Kirchgeld in Baden-Württemberg
In anderen Bundesländern tut sie das durchaus, in BW erhebt die kath. Kirche aber tatsächlich kein Kirchgeld.
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Re: Kirchgeld in Baden-Württemberg
danke für die Antwort.
Somit wird auch bei der Einkommensteuer, aufgrund der Zusammenveranlagung, keine zusätzliche Kirchensteuer erhoben?
Grüße
Johannes
Somit wird auch bei der Einkommensteuer, aufgrund der Zusammenveranlagung, keine zusätzliche Kirchensteuer erhoben?
Grüße
Johannes
Re: Kirchgeld in Baden-Württemberg
Wenn "zusätzlich" jetzt "von Ihnen" heißen sollte: Nein. Ihre Frau ist natürlich ganz normal kirchensteuerpflichtig.