3+5 aber Ehemann mit DBA bei UN

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wombatmellie
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3+5 aber Ehemann mit DBA bei UN

Beitrag von wombatmellie »

Hallo liebe Schwarmintelligenz,

mein Mann und ich haben im August 2019 geheiratet und uns für Steuerklasse 3 (ich) und Steuerklasse 5 (mein Mann) entschieden, da ich zu dem Zeitpunkt vollzeit gearbeitet habe und er arbeitssuchend war. Ich habe ganzjährig gearbeitet. Von Sept.-Dez 2019 hat mein Mann dann bei den Vereinten Nationen (UN) in Deutschland gearbeitet (offiziell ist sein Arbeitsort aber internationales Territorium). Dort erhielt er entsprechend steuerfreies Einkommen nach Doppelbesteuerungsabkommen (steht auch so in seiner Lohnsteuerbescheinigung Z. 16a). Wegen eines speziellen Abkommens mit Deutschland wurden jedoch in Rentenversicherung und Krankenversicherung eingezahlt (die stehen komischerweise nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung,er hat aber für beides separate Briefe bekommen. Bei der RV steht aber nichts über den Betrag). Wir haben kaum Werbungskosten und kein anderes Einkommen aus Kapitalanlagen etc., haben keine Kinder oder Sonderbezüge etc. Außer dem Thema Doppelbesteuerung wäre unsere Steuererklärung easy.

Meine Fragen:

1. Ist eine Zusammen- oder Einzelveranlagung sinnvoller? (Bei einer Testrechnung mit buhl/WISO online komme ich bei Einzelveranlagung auf krasse Rückzahlungssummen, bei Zusammenveranlagung würden wir was zurückbekommen. Ich bin aber unsicher, da die Software viele Fehlermeldung wegen der Doppelbesteuerungssache ausgespuckt hat.)

2. Könnte es zu Problemen beim Finanzamt kommen, da ich ja den geringeren Steuersatz habe und er den höheren - er aber gar keine Steuern zahlen musste? Also straft uns das Finanzamt dafür oder haben wir einfach zufällig 'Glück gehabt'?

3.Kennt ihr eine Steuersoftware, die mit Doppelbesteuerung bei internationalen Organisationen klar kommt? (Bei buhl/WISO online wurde ich aufgefordert einen Arbeitsort im Ausland anzugeben, was natürlich nicht geht, weil er ja zwar physisch in Deutschland war, aber offiziell nicht auf deutschem Staatsgebiet war. Habe auch verschiedene Eingaben getestet aber ohne Erfolg. Ansonsten spare ich mir lieber die Kosten.)

Ganz lieben Dank vorab für eure Hilfe!

LG Mellie
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: 3+5 aber Ehemann mit DBA bei UN

Beitrag von taxpert »

1. Wenn eine Einzelveranlagung durchgeführt wird, dann kommt es defintiv zu einer Nachzahlung! Bei LSt-Klasse III sind im Steuerabzug BEIDE Grundfreibeträge berücksichtigt! Es müssen dann also praktisch 9.000 € "nachversteuert" werden!

2. Bei der Zusammenveranlagung wird es darauf ankommen, ob die Einkünfte des EM unter den Progressionsvorbehalt fallen oder nicht, §32b Abs.1 Nr.4 EStG! Es handelt sich hier NICHT um einen DBA-Fall (§32b Abs.1 Nr.3 EStG)!

Ob das Gehalt unter den Progressionsvorbehalt fällt, kann man nur auf Grund des jeweiligen Vertragswerkes (damit ist nicht der Vertrag Ihres Mannes gemeint!) entscheiden.

Ein Beispiel auf EU-Ebene zu Verdeutlichung:
Das Gehalt eines EU-Beamten wird auf Ebene der EU versteuert. Die Gehälter sind komplett von der nationalen Besteuerung freigestellt und der EU-Vertrag enthält auch nicht die Möglichkeit, dass diese Gehälter dem Progressionsvorbehalt unterliegen!

Das Gehalt eines Mitarbeiters des Europäischen Patentamtes in München wird ebenfalls auf Ebene der EU versteuert! Die entsprechende Vereinbarung, Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation (EPO), eröffnet dem deutschen Fiskus jedoch die Möglichkeit, die Gehälter in D dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen.

Von daher werden Sie schauen müssen, für welche "Behörde" der UN ihr Mann arbeitet und was die entsprechenden Vereinbarungen aussagen. Wenn es zum Progressionsvorbehalt kommt, dürfte ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen sein!

taxpert
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wombatmellie
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Registriert: 24. Apr 2020, 09:39

Re: 3+5 aber Ehemann mit DBA bei UN

Beitrag von wombatmellie »

taxpert hat geschrieben: 24. Apr 2020, 11:21
2. Bei der Zusammenveranlagung wird es darauf ankommen, ob die Einkünfte des EM unter den Progressionsvorbehalt fallen oder nicht, §32b Abs.1 Nr.4 EStG! Es handelt sich hier NICHT um einen DBA-Fall (§32b Abs.1 Nr.3 EStG)!
...
Von daher werden Sie schauen müssen, für welche "Behörde" der UN ihr Mann arbeitet und was die entsprechenden Vereinbarungen aussagen. Wenn es zum Progressionsvorbehalt kommt, dürfte ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen sein!

taxpert
Lieber taxpert,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

In seiner Lohnsteuerabrechnung ist sein Arbeitslohn in Zeile 16a (Steuerfreier Arbeitslohn Doppelbesteuerungsabkommen) eingetragen. --> Wie kann das dann sein, wenn Sie sagen, dass sein Fall kein DBA-Fall ist? Meinen Sie der Arbeitgeber hat es nur dort in Ermangelung eines anderen passenden Feldes eingetragen?

Außerdem hat er einen Brief von seinem Arbeitgeber (UNESCO in Bonn) in dem steht "As per the Headquarter Agreement between the Federal Republic of Germany and the United Nations, the salaries of UNESCO staff are exempt from taxation." Da steht aber nichts zum Progressionsvorbehalt. --> Haben Sie eine Idee, wo man das herausfinden kann? Finanzamt oder Arbeitgeber?

Vielen Dank Vorab!

LG Mellie
taxpert
Beiträge: 799
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: 3+5 aber Ehemann mit DBA bei UN

Beitrag von taxpert »

Art. VI des Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der UNO, das auch für die UNESCO greift, lässt keine Anwendung des Progressionsvorbehaltes durch den deutschen Fiskus zu. Wer nachlesen will: BGBl 1954, II, S. 640 ff.

Glück gehabt!

Schönes Wochenende!

taxpert
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wombatmellie
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Re: 3+5 aber Ehemann mit DBA bei UN

Beitrag von wombatmellie »

Vielen lieben Dank! Ebenso ein schönes WE! Gruß
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