Hallo Forum,
vom 01.01.2019 war ich bei Arbeitgeber A beschäftigt. Darum habe ich bis zum 31.03.2019 einen doppelten Haushalt in der Stadt X unterhalten. Seit dem 01.04.2019 bin ich bei Arbeitgeber B und habe deswegen einen doppelten Haushalt in Y.
1. Frage: muss ich die erste doppelte Haushaltsführung für beendet erklären ("Ende der doppelten Haushaltsführung")?
2. Frage: darf ich für den zweiten doppelten Haushalt Verpflegungspauschbeträge für die ersten drei Monate ansetzen?
Vielen Dank und beste Grüße,
arigato