Pflicht zur Steuererklärung Beamter verheiratet
Pflicht zur Steuererklärung Beamter verheiratet
Hallo zusammen,
habe hier eine wichtige Frage zur Abgabepflicht der Steuererklärung eines Beamten.
Ich habe jetzt auf mehreren Seiten im Internet gelesen, dass hauptsächlich Beamte im Polizeidienst , sowie Soldaten verpflichtet sind eine Erklärung abzugeben, da sie entweder freie Heilfürsorge oder unentgeltliche Truppenversorung erhalten.
Wie sieht es jetzt , wie in meinem Fall , bei Beamten einer Stadtverwaltung aus?
Ich zahle private KV bei 70% Beihilfe.
Ich erhalte meine Bezüge nach der Steuerklasse III. Meine Frau arbeit neuerdings in Teilzeit als Angestellte im öffentl. Dienst(andere Stadtverw.). Sie wird demnach nach Steuerklasse V versteuert. Des Weiteren bekomme ich als ehemaliger Soldat noch Übergangsgebührnisse nach Steuerklasse VI.
Wir sind verheiratet und haben zwei Kinder (2 u. 6).
Da ich jedes Jahr vorsorglich die voraussichtliche Steuererklärung für das kommende Jahr berechne, musste ich schockierend feststellen , dass wir nächstes Jahr anscheinend 2700€ nachzahlen müssen(Versicherungen, Werbungskosten etc. sind bereits abgezogen).
Ich habe es auch mehrfach kontrolliert und durchgerechnet und finde leider keinen Fehler.
Besteht nun für mich die Möglichkeit nächstes Jahr keine Steuererklärung abzugeben? Muss meine Frau dennoch eine abgeben? Oder wie verhält sich das nun? Wäre wirklich übel nun über 200€ / Monat vom Gehalt (knapp 880 netto) meiner Frau für die kommende Steuererklärung wegzulegen.
Ich hoffe , dass mir hier einer helfen kann.
Viele Grüße
habe hier eine wichtige Frage zur Abgabepflicht der Steuererklärung eines Beamten.
Ich habe jetzt auf mehreren Seiten im Internet gelesen, dass hauptsächlich Beamte im Polizeidienst , sowie Soldaten verpflichtet sind eine Erklärung abzugeben, da sie entweder freie Heilfürsorge oder unentgeltliche Truppenversorung erhalten.
Wie sieht es jetzt , wie in meinem Fall , bei Beamten einer Stadtverwaltung aus?
Ich zahle private KV bei 70% Beihilfe.
Ich erhalte meine Bezüge nach der Steuerklasse III. Meine Frau arbeit neuerdings in Teilzeit als Angestellte im öffentl. Dienst(andere Stadtverw.). Sie wird demnach nach Steuerklasse V versteuert. Des Weiteren bekomme ich als ehemaliger Soldat noch Übergangsgebührnisse nach Steuerklasse VI.
Wir sind verheiratet und haben zwei Kinder (2 u. 6).
Da ich jedes Jahr vorsorglich die voraussichtliche Steuererklärung für das kommende Jahr berechne, musste ich schockierend feststellen , dass wir nächstes Jahr anscheinend 2700€ nachzahlen müssen(Versicherungen, Werbungskosten etc. sind bereits abgezogen).
Ich habe es auch mehrfach kontrolliert und durchgerechnet und finde leider keinen Fehler.
Besteht nun für mich die Möglichkeit nächstes Jahr keine Steuererklärung abzugeben? Muss meine Frau dennoch eine abgeben? Oder wie verhält sich das nun? Wäre wirklich übel nun über 200€ / Monat vom Gehalt (knapp 880 netto) meiner Frau für die kommende Steuererklärung wegzulegen.
Ich hoffe , dass mir hier einer helfen kann.
Viele Grüße
Re: Pflicht zur Steuererklärung Beamter verheiratet
Besteht nun für mich die Möglichkeit nächstes Jahr keine Steuererklärung abzugeben? Nein. Wer Klasse 3/5 hat, ist immer zur Erklärung verpflichtet, wenn beide Ehepartner Arbeitslohn beziehen.
(Versicherungen, Werbungskosten etc. sind bereits abgezogen). Auch die Vorsorgeaufwendungen (d. h., die Krankenversicherung)?
(Versicherungen, Werbungskosten etc. sind bereits abgezogen). Auch die Vorsorgeaufwendungen (d. h., die Krankenversicherung)?
Re: Pflicht zur Steuererklärung Beamter verheiratet
Danke für die Rückmeldung! Ja klar, die private KV ist ebenfalls schon berücksichtigt. Ansonsten dürfte ich noch mehr zurückzahlen.
Wie verhält es sich bei SK 4/4?
Wie verhält es sich bei SK 4/4?
Re: Pflicht zur Steuererklärung Beamter verheiratet
Da besteht eigentlich keine Pflicht - bei Ihnen aber schon, weil Sie ja auch noch Bezüge in Klasse 6 haben (ebenfalls ein Grund zur Pflichtveranlagung).
Re: Pflicht zur Steuererklärung Beamter verheiratet
Okay! Besteht die Pflicht der Abgabe dann für uns beide oder nur für mich (Einzelveranlagung)?
Re: Pflicht zur Steuererklärung Beamter verheiratet
Wenn Sie 4/4 haben und getrennt veranlagt werden, genügt es, wenn Sie (der Gatte) eine Erklärung abgeben. Dass das günstiger ist, würde ich allerdings bezweifeln... By the way wäre das auch erst ab 2021 möglich - 2020 hat ja nun schon vor einiger Zeit angefangen.