Wechsel der Veranlagungsart innerhalb Rechtsbehelfsfrist des Steuerbescheides

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Mecki
Beiträge: 5
Registriert: 7. Okt 2013, 15:02

Wechsel der Veranlagungsart innerhalb Rechtsbehelfsfrist des Steuerbescheides

Beitrag von Mecki »

Hallo liebe Community,

ein Ehepaar erhält einen Steuerbescheid als Zusammenveranlagung, möchte innerhalb der Einspruchsfrist den Wechsel der Veranlagungsart zur Einzelveranlagung und stellt daher einen gemeinsamen Antrag mit Unterschrift beider Ehegatten zur Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung gemäß § 26a Abs. 2 S. 2 EStG.

Der Sachbearbeiter beim Finanzamt fordert nun die komplette Steuererklärung beider Ehegatten in Form einer Einzelveranlagung an.

Frage: Weshalb, da die Ehegatten Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung beantragt haben?

Für die Veranlagung haben die Ehegatten folgende Steuerformulare eingereicht: gemeinsam unterzeichneter Mantelbogen, Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage N pro Ehegatten.

Der Mantelbogen der Eheleute umfasst nur außergewöhnliche Belastungen und Handerwerkerkosten, welche gemäß gemeinsamen Antrag hälftig aufzuteilen sind. Demnach keine Notwendigkeit von zwei separaten Mantelbögen, einfach den vorliegenden Betrag der außergewöhlichen Belastungen und der Handwerkerkosten des gemeinsamen Mantelbogens halbieren.
Pro Ehegatte liegt bereits eine Anlagen N vor, demnach überhaupt keine Änderung, bleiben 100% identisch. Also auch kein Mehrwert, die identisch erneut einzureichen.
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist so aufgesetzt, dass es eine Spalte Ehemann/Person A und eine Spalte Ehefrau/Person B gibt. Demnach liegen auch alle Angaben und Beträge bereits separat vor, eine erneute Abgabe von zwei separaten Anlagen Vorsorgeaufwand, in denen nur die jeweiligen Spalten des Ehemanns und der Ehefrau in zwei Formulare übertragen werden, bringt doch auch keinen Mehrwert. Die Werte pro Ehepartner liegen dem Finanzamt doch bereits durch die getrennten Spalten der bereits eingereichten Anlage vor. Abgesehen davon übernimmt das Finanzamt diese Angaben sowie aus der elektronischen Übermittlung je Ehepartner durch den Arbeitgeber.

Daher die Verständnisfrage. Die bereits in der Zusammenveranlagung zugrundegelegten Beträge bleiben identisch, es ändern sich keine Besteuerunggrundlagen, lediglich die Veranlagungsart. Es wurde auch kein Einspruch eingelegt, nur der Antrag auf Wechsel der Veranlagungsart.

Kann bitte jemand hier im Forum den Ehegatten verständlich machen, weshalb die gesamte Steuererklärung erneut abzugeben ist, obwohl die Eheleute keine Änderung begehren außer den Wechsel der Veranlagungsart? Die Eheleute machen keine Änderung hinsichtlich der Höhe der Einnahmen/Kosten geltend, somit identische Beträge und jeglicher Betrag liegt pro Ehepartner schon vor - bis auf die Handerwerkerkosten und die außergewöhnlichen Belastungen. Und die letztgenannten beiden Positionen sind sowieso nun hälftig aufzuteilen, daher ist die individuelle Aufteilung doch wohl irrelevant und eine erneute Formularabgabe redundant. Die Aufforderung wäre noch verständlich, wenn eine individuelle Aufteilung nun erforderlich wäre und dann diese beiden Angaben fehlten. 

Da alle Kosten und Einnahmen absolut identisch zum Zusammenveranlagungsbescheid bleiben, müsste somit der Beamte doch nur alle vorliegenden Angaben je Ehepartner übernehmen und noch die Handwerkerkosten und außerwöhnlichen Belastungen aufgrund des Antrags auf hälftige Aufteilung halbieren und die Hälfte für jeden Ehepartner übernehmen. 

Weshalb also die Aufforderung? Von der Abgabe über die Prüfung bis zum Zusammenveranlagungsbescheid hat es schon Monate gedauert. Der Zusammenveranlagungsbescheid ist doch nun nur auseinander zu dividieren. Die Abgabe von zwei Einzelveranlagungen vermittelt den Eheleuten nun den Eindruck, sie geben tatsächlich eine neue Steuererklärung ab und das Prozedere geht von vorne los, obwohl doch nur die Veranlagungsart zu ändern ist ohne die Besteuerungsgrundlagen anzupassen. Es wirkt alles sehr umständlich und unnötig. Oder hat das alles nur mit der Datenverarbeitung zu tun?

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Beste Grüße
Mecki
Antworten