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Genau so ist es! Für den EM Anlage N, für die EF Anlage S! Die Erklärung ist verpflichtend elektronisch abzugeben!Oder müssen wir alle Einkünfte in einen Topf werfen,
Für jede wirtschaftliche Tätigkeit ist eine eigene Steuernummer zu vergeben! Diese wird in Zukunft mit der noch zu vergebenden Wirtschaftsidentifikationsnummer (wird z.B. die UStID-Nummer ersetzen) verknüpft werden.aber dann macht meines Erachtens die 2. Steuernummer keinen Sinn
Genau!ist er wahrscheinlich allgmein gehalten
Zumindest für die Übertragung der Anlage EÜR! Von daher macht es eigentlich nur Sinn, auch die ESt authentifiziert zu übertragen.Den Hinweis der verpflichtenden elektronischen Abgabe versteh ich so, dass hier tatsächlich ein Elster-Zertifikat beantragt werden muss?
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