Sehr geehrte Damen und Herren,
darf man gesetzlich gleichzeitig zwei Arbeiten haben, wenn man über 40 Stunden pro Woche arbeitet?
Z.B.: ein 50%-Zeit Job (part-time, 20 Stunden pro Woche) plus ein 65%-Zeit Job( etwa 26 Stunden pro Woche)? Was sind die Konsequenzen und gibt es einige Pflichten, auf die man aufpassen sollte (z.B. eine Stuereerklärung wird pflicthig wegen der zwei gleichzeitigen Jobs)
Vielen Dank
Über 40 Stunden pro Woche mit zwei gleichzeitigen Arbeiten: möglich?
Re: Über 40 Stunden pro Woche mit zwei gleichzeitigen Arbeiten: möglich?
Hallo,
natürlich darf man das.
Eine Steuererklärung wird indirekt zur Pflicht, und zwar weil einer der Jobs auf Steuerklasse 6 abgerechnet wird.
Stefan
natürlich darf man das.
Eine Steuererklärung wird indirekt zur Pflicht, und zwar weil einer der Jobs auf Steuerklasse 6 abgerechnet wird.
Stefan
Re: Über 40 Stunden pro Woche mit zwei gleichzeitigen Arbeiten: möglich?
Herr Stephan,
Vielen Dank. Wie und wann kann ich dann eine der zwei Arbeiten als erste Beschäftigung eingeben?
Und: wenn einer eine Arbeitsvertrag als Werkstudent (50%) der z. B. bis Ende des Jahres läuft und er fängt z. B. in März mit der anderen Arbeit (65%) an, im Prinzip ist diese Person nicht mehr ein Werkstudent aber im ersten Arbeitsvertrag wird er als Student betrachtet. Ist das erlaubt, wenn er dann nach dem Verlauf des ersten Arbeitsvertrags ih nicht mehr verlängert?
Vielen Dank. Wie und wann kann ich dann eine der zwei Arbeiten als erste Beschäftigung eingeben?
Und: wenn einer eine Arbeitsvertrag als Werkstudent (50%) der z. B. bis Ende des Jahres läuft und er fängt z. B. in März mit der anderen Arbeit (65%) an, im Prinzip ist diese Person nicht mehr ein Werkstudent aber im ersten Arbeitsvertrag wird er als Student betrachtet. Ist das erlaubt, wenn er dann nach dem Verlauf des ersten Arbeitsvertrags ih nicht mehr verlängert?
Re: Über 40 Stunden pro Woche mit zwei gleichzeitigen Arbeiten: möglich?
Hallo,
erstmal, Jobs darfst du so viele haben wie du willst (außer Minijobs, da gibt es Beschränkungen).
Wie viel man als Student arbeiten darf und wann der Studentenstatus wegfällt weiß ich nicht genau, da geht es aber auch nicht um Steuern (die sind immer gleich), sondern um Sozialversicherungsbeiträge (und das ist nicht mein Thema).
Die erste Beschäftigung ist soweit ich weiß in der Regel auch die zuerst angemeldete. Wenn die dann endet und man mit dem anderen Job in Steuerklasse 1 möchte muss der 2. Arbeitgeber ab- und wieder anmelden.
Stefan
PS: Was meinst du mit den Prozentzahlen? Insbesondere, da die Summe über 100% liegt ...
erstmal, Jobs darfst du so viele haben wie du willst (außer Minijobs, da gibt es Beschränkungen).
Wie viel man als Student arbeiten darf und wann der Studentenstatus wegfällt weiß ich nicht genau, da geht es aber auch nicht um Steuern (die sind immer gleich), sondern um Sozialversicherungsbeiträge (und das ist nicht mein Thema).
Die erste Beschäftigung ist soweit ich weiß in der Regel auch die zuerst angemeldete. Wenn die dann endet und man mit dem anderen Job in Steuerklasse 1 möchte muss der 2. Arbeitgeber ab- und wieder anmelden.
Stefan
PS: Was meinst du mit den Prozentzahlen? Insbesondere, da die Summe über 100% liegt ...
Re: Über 40 Stunden pro Woche mit zwei gleichzeitigen Arbeiten: möglich?
Vielen Dank nochmals. Mit Prozentzahlen meine ich z. B. dass 50% bedeutet, dass man halbe Vollzeit (einfacher : part time) arbeitet.
Ihre Antworten waren eine gute Hilfe.
Ihre Antworten waren eine gute Hilfe.