Fragen zu Zusammenveranlagung / Lohnt sich ein Teilzeitjob ?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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K.Müller
Beiträge: 2
Registriert: 21. Feb 2020, 09:50

Fragen zu Zusammenveranlagung / Lohnt sich ein Teilzeitjob ?

Beitrag von K.Müller »

Hallo liebes Forum,

ich habe mich angemeldet da ich nach langer Zeit wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchte, und nun stellen sich einige Fragen die mir hoffentlich jemand beantworten kann.
Die Fragestellung ist im Prinzip, was bleibt vom Nettolohn wirklich übrig wenn man mit Zusammenveranlagung einen Teilzeitjob anfängt und somit einen Grossteil des Steuervorteils verliert ?

Unsere Lohnsteuerklassen sind momemtan 3 und 5, aber mir ist klar, dass das im Endeffekt keine Rolle spielt, da die Steuerbelastung ja gleich ist.

Was ich nun nicht ganz verstehe ist, wenn ich z.B. bei meiner Frau von einem Bruttolohn von z.B. 85000,- ausgehe, und bei mir kein Einkommen vorhanden ist, dann zeigt mir ein Veranlagungsrechner z.B. eine Ersparnis von 8509,- Euro bei Zusammenveranlagung. Ist das nun tatsächlich so zu verstehen, dass uns diese Summe quasi als + zur Verfügung steht ?

Würde ich nun für 18000,- brutto arbeiten gehen, so sinkt die Ersparnis auf 3273,- Euro. D.h. uns entgeht dann quasi die Differenz von 5236,- Euro und das müsste ich dann von meinem Nettolohn abziehen um zu sehen was wir wirklich an + hätten ? Oder habe ich hier irgendeinen Denkfehler oder mehrere :) ?

Was ich auch nicht verstehe, warum zeigen diese Veranlagungsrechner bei 85000,- brutto eine Einkommensteuer von 26736,- während man im Gehaltsrechner 15801,- angezeigt bekommt ? Wie erklärt sich das ?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, Danke.

Grüsse
Klaus
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fragen zu Zusammenveranlagung / Lohnt sich ein Teilzeitjob ?

Beitrag von muemmel »

Was ich nun nicht ganz verstehe ist, wenn ich z.B. bei meiner Frau von einem Bruttolohn von z.B. 85000,- ausgehe, und bei mir kein Einkommen vorhanden ist, dann zeigt mir ein Veranlagungsrechner z.B. eine Ersparnis von 8509,- Euro bei Zusammenveranlagung. Ist das nun tatsächlich so zu verstehen, dass uns diese Summe quasi als + zur Verfügung steht ? Also, mir zeigt der Brutto-Netto-Rechner bei 4/4 22.700 Euro Steuer und Soli an, bei 3/5 15.200 Euro. Das macht 7.500 Euro Ersparnis - kommt noch Kirchensteuer obendrauf, käme man fast auf die erwähnten 8.500 Euro weniger...
warum zeigen diese Veranlagungsrechner bei 85000,- brutto eine Einkommensteuer von 26736,- Welchen haben Sie denn benutzt?
K.Müller
Beiträge: 2
Registriert: 21. Feb 2020, 09:50

Re: Fragen zu Zusammenveranlagung / Lohnt sich ein Teilzeitjob ?

Beitrag von K.Müller »

Ich habe auf www.nettolohn.de den Gehalts- und Veranlagungsrechner verwendet.

Ist es denn so, dass man das in etwa dann so gegenrechnen kann ?
Also wenn man vom Nettolohn des Teilzeitjobs die nun quasi fehlende Steuerersparnis abzieht ergibt sich in etwa der tatsächlichen Nettolohn ?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Fragen zu Zusammenveranlagung / Lohnt sich ein Teilzeitjob ?

Beitrag von taxpert »

1. Ein Veranlagungsrechner zeigt ihnen nur, welche Veranlagungart bei der Abgabe der Steuererklärung ggf. günstiger ist (in 99% aller Fälle die Zusammenveranlagung!)

Er rechnet auch nicht mit dem Bruttolohn, sondern mit dem zu versteuernden Einkommen, das geringer ist als ihr Bruttolohn (deshalb die Diskrepanz zur Berechnung von @muemmel!)

2. Wenn sie wissen möchten, was ihnen vom Bruttolohn des Teilzeitjobs bleibt, dann nutzen sie den Gehaltsrechner und geben dort ihr Monats-/Jahresgehalt ein! Die Abzüge (Steuer und SozAbg) betragen etwas mehr als 500 € pro Monat bei 1.500 € Gehalt/Monat.

Aber es ist eine weitere Sache zu berücksichtigen!

Bei der Steuerklassenwahl III/V kommt es bei großen Unterschieden zwischen den Gehältern grundsätzlich zu einer zu geringen unterjährigen Besteuerung! Sie sind daher bei dieser Steuerklassen-Kombi zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn beide Ehegatten Einkünfte beziehen. Hier kann es dann zu einer entsprechenden Nachforderung und Festsetzung von quartalsmäßigen ESt-Vorauszahlungne kommen!

Und um den Kreis zu schließen! Wenn sie dann auch noch statt Zusammenveranlagung die EInzelveranlagung beantragen, erhöht sich die Nachzahlung nochmal in etwa um die genannten 3.273 €!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
blibbe
Beiträge: 8
Registriert: 19. Nov 2018, 08:27

Re: Fragen zu Zusammenveranlagung / Lohnt sich ein Teilzeitjob ?

Beitrag von blibbe »

K.Müller hat geschrieben: 21. Feb 2020, 10:11 Hallo liebes Forum,
ich habe mich angemeldet da ich nach langer Zeit wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchte, und nun stellen sich einige Fragen die mir hoffentlich jemand beantworten kann. Die Fragestellung ist im Prinzip, was bleibt vom Nettolohn wirklich übrig wenn man mit Zusammenveranlagung einen Teilzeitjob anfängt und somit einen Grossteil des Steuervorteils verliert ?
Unsere Lohnsteuerklassen sind momemtan 3 und 5, aber mir ist klar, dass das im Endeffekt keine Rolle spielt, da die Steuerbelastung ja gleich ist.
Was ich nun nicht ganz verstehe ist, wenn ich z.B. bei meiner Frau von einem Bruttolohn von z.B. 85000,- ausgehe, und bei mir kein Einkommen vorhanden ist, dann zeigt mir ein Veranlagungsrechner z.B. eine Ersparnis von 8509,- Euro bei Zusammenveranlagung. Ist das nun tatsächlich so zu verstehen, dass uns diese Summe quasi als + zur Verfügung steht ? tdeckt habe? Würde ich nun für 18000,- brutto arbeiten gehen, so sinkt die Ersparnis auf 3273,- Euro. D.h. uns entgeht dann quasi die Differenz von 5236,- Euro und das müsste ich dann von meinem Nettolohn abziehen um zu sehen was wir wirklich an + hätten ? Oder habe ich hier irgendeinen Denkfehler oder mehrere :) ?
Was ich auch nicht verstehe, warum zeigen diese Veranlagungsrechner bei 85000,- brutto eine Einkommensteuer von 26736,- während man im Gehaltsrechner 15801,- angezeigt bekommt ? Wie erklärt sich das ?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, Danke.
Grüsse
Klaus
Kann sich lohnen, muss aber nicht. Mir fehlen da noch ein paar Daten für genauere Infos. Ich würde ohnehin empfehlen einmal lokal einen Steuerberater zu suchen, der dir konkrete Auskünfte anhand deiner Unterlagen geben kann und darf.
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