Verheiratet Vollzeit+Studentin

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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d.vogel5
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Verheiratet Vollzeit+Studentin

Beitrag von d.vogel5 »

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich unserer Steuererklärung. Und zwar bin ich Vollzeit beschäftigt mit einem Jahreseinkommen 2019 von ca.35.000 und meine Frau ist Studentin und macht neben bei Werksstudentin und hatte ein Einkommen von 7.600 Euro. Da wir im Juni letztes Jahr geheiratet haben war die Rückzahlung meiner Steuererklärung ( als ich mein ganzen Teil eingeben habe) ziemlich hoch. Als ich dann den Teil meiner Frau von ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingeben habe ist die Rückzahlung von ca. 1.400 Euro auf 300 Euro gesunken. Einzelveranlagung habe ich dann auch ausprobiert zu machen, das war noch schlimmer. Woran liegt das würde mich interessieren? Muss ich die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau überhaupt eingeben bei der Steuererklärung, wenn ich die zusammenveranlagung mache? Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen und wäre sehr dankbar.
muemmel
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Re: Verheiratet Vollzeit+Studentin

Beitrag von muemmel »

Ist die Frage eigentlich ernst gemeint? Natürlich muß der Lohn Ihrer Frau angegeben werden, wenn Sie kein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung haben möchten. Und dass 7600 Euro, auf die kein Cent Steuer gezahlt wurde, die Steuererstattung senken, ist auch nicht sonderlich geheimnisvoll...
d.vogel5
Beiträge: 3
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Re: Verheiratet Vollzeit+Studentin

Beitrag von d.vogel5 »

ja die frage ist ernst gemeint. Ich kenne mich da 0 aus in dem Bereich und hab bisschen im Internet erlesen können, dass bei Werkstudenten z.B. ein Steuerfreibetrag von 9.600 Euro oder so gelten und ich gerne wissen will ob das bei der Zusammenveranlagung gilt. Und Werkstudenten ja auch nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung zu machen.
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Verheiratet Vollzeit+Studentin

Beitrag von muemmel »

Und Werkstudenten ja auch nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung zu machen. Ihre Frage war aber nicht, ob Sie verpflichtet sind, eine Erklärung zu machen. Wenn Sie keine machen, gibt es gar keine Erstattung. Machen Sie eine, dürfen natürlich nicht Teile des Einkommens weggelassen werden - das ist Steuerhinterziehung, und dazu noch eine recht plumpe, denn das Finanzamt kennt ja den Verdienst Ihrer Frau.
ich gerne wissen will ob das bei der Zusammenveranlagung gilt. Bei Zusammenveranlagung hat man sogar einen Freibetrag von 18.400 Euro. Das heißt aber nicht, dass man einfach 18.400 Euro von seinem Einkommen durch Nichtangeben weglassen darf - das Finanzamt kennt diesen Freibetrag und berücksichtigt ihn. "Kürzt" man die eigenen Angaben entsprechend, ist das versuchte Hinterziehung und strafbar.
d.vogel5
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Re: Verheiratet Vollzeit+Studentin

Beitrag von d.vogel5 »

Also wenn ich die Zusammenveranlagung mache muss ich zwingend auch die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau mit eintragen? Hmm das ist ärgerlich. Danke für die Info
muemmel
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Re: Verheiratet Vollzeit+Studentin

Beitrag von muemmel »

Also wenn ich die Zusammenveranlagung mache muss ich zwingend auch die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau mit eintragen? Na sicher doch - genauso wie Sie Ihre eigene da eintragen müssen...
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