Nebenkostenabrechnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lollo
Beiträge: 4
Registriert: 27. Jan 2020, 13:46

Nebenkostenabrechnung

Beitrag von Lollo »

Guten Morgen Zusammen,

ich hoffe, ich bin mir meiner Frage hier richtig gelandet. Ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Ich wohne mit meinem Partner zusammen; wir sind nicht verheiratet. Insofern macht jeder von uns eine eigene Einkommensteuererklärung. Für unsere gemeinsame Wohnung haben wir ja nun EINE Nebenkostenabrechnung. Wenn wir nun die Leistungen eintragen möchten, teilen wir sie dann durch zwei? Oder kann nur einer von uns die Handwerkerleistungen eintragen? Da wir uns die Kosten zu 50/50 teilen, wäre es ja fair, wenn wir auch jeder unseren Anteil wieder geltend machen können. Oder gibt es eine extra Anlage hierfür? Ich freue mich auf einen Tipp/Hilfe - DANKE!
Peter3
Beiträge: 9
Registriert: 26. Mai 2017, 18:23

Re: Nebenkostenabrechnung

Beitrag von Peter3 »

Wie ist denn rechtlich das Mietverhältnis? Seid ihr beide gleichberechtigte Mieter, oder gibt es einen Hauptmieter und einen Untermieter? Aus dem Bauch würde ich sagen: Im ersten Fall sollten wohl beide eine NK-Abrechnung bekommen, andernfalls (falls du offiziell Untermieter bist) muss wohl dein Lebensgefährte dir eine NK-Abrechnung erstellen, weil er quasi dein "Vermieter" ist.
Ich weiß nicht, ob dir das weiterhilft, aber an diesem Punkt würde ich ansetzen.
Lollo
Beiträge: 4
Registriert: 27. Jan 2020, 13:46

Re: Nebenkostenabrechnung

Beitrag von Lollo »

Vielen Dank für die Antwort! Wir sind beide gleichberechtigte Mieter - beide im Mietvertrag eingetragen. Es gibt nur eine Nebenkostenabrechnung für uns beide (ist ja auch völlig i.O.) Die Kosten teilen wir uns - daher müsste eigentlich jeder von uns 50/50 eintragen!?
Peter3
Beiträge: 9
Registriert: 26. Mai 2017, 18:23

Re: Nebenkostenabrechnung

Beitrag von Peter3 »

Ohne Gewähr - ich würde es so versuchen. Den Mietvertrag könntest du zur Not ja auch vorlegen. Sicherheitshalber hast du ja dann auch hoffentlich einen Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass du die Hälfte auch wirklich bezahlt hast.

Aber das ist meine persönliche unqualifizierte Meinung und keine Rechtsberatung! :-)
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