Hallo,
ich habe mal eine Frage, die wahrscheinlich für den Experten einfach zu beantworten ist: Macht es einen Unterschied, ob bei Zusammenveranlagung beim Anfallen der Kapitalertragssteuer das Verrechnungskonto auf den katholischen Ehepartner oder den nichtreligiösen Ehepartner läuft? Oder andersherum gefragt: Wird eine anfallende Kirchensteuer "gemittelt" oder geht das getrennt (voll/gar nicht), jenachdem wem das Konto gehört?
Danke für die Hilfe!