Progressionsvorbehalt bei Einzelveranlagung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Idze
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Registriert: 26. Jan 2020, 17:47

Progressionsvorbehalt bei Einzelveranlagung

Beitrag von Idze »

Hallo Moin, ich habe da ein spezielles Problem und war im Vorfeld auch etwas blauäugig. Ich bin in Dänemark angestellt und mein Lohn wird auch dort versteuert. Ich pendle jeden Tag zwischen den Ländern. In Deutschland musste ich keine Steuererklärung einreichen bis ich ein Nebengewerbe angemeldet habe. Nun habe ich eine Steuererklärung für mich und meine Frau machen müssen.

Es soll einzeln veranlagt werden. Auf meiner Seite stehen circa 900€ nach Einnahmen/Ausgaben Rechnung des Nebengewerbes. Auf Seite meiner Frau steht ihr Einkommen in Steuerklasse 3. Nun sollen 1500€ Steuern wegen dem Progressionsvorbehalt nachbezahlt werden. Durch diesen wird mein schon versteuertes dänisches Einkommen auf das Einkommen angerechnet und der Steuersatz erhöht sich. Mein Problem: ich habe nebenbei knapp 900€ verdient, soll aber mehr als 1500€ Steuern abführen. Ich habe quasi umsonst gearbeitet und zahle noch drauf. Ich hätte nichts machen können und hätte mehr Geld in der Tasche.

Ich dachte das man das strikt trennen könne. Ich veranlage einzeln, zahle den Spitzensteuersatz auf mein Nebeneinkommen, vom dänischen Einkommen ist keine Rede und meine Frau macht ihre Steuererklärung getrennt von meiner. Gibt es eine Lösung für mein Dilemma oder eine Strategie? Auflösen des Nebengewerbes ist leider keine Option.
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