Hallo,
ist bei einer freiwilligen Steuererklärung möglich, die Veranlagung zurückzuziehen, falls aufgrund neuer Tatsachen, ein neuer Steuerbescheid ausgestellt wird?
Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob der geänderte Steuerbescheid, wie ein neuer Steuerbescheid behandelt wird und ich somit innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen und die Steuerklärung zurückziehen kann.
Danke für eure Antworten