Einkommenssteuererklärung Rückwirkend

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ewamarekb
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Einkommenssteuererklärung Rückwirkend

Beitrag von ewamarekb »

Hallo zusammen,

Ich habe an Silvester Bescheide für die Jahre 2012-2014 bekommen, welche jeweils mit Zinsen und Verspätungszuschlägen versehen sind. Alle drei Bescheide sind geschätzt und fordern insgesamt um die 7000€.
Meine Frage: Wie verhalte ich mich richtig? Ich beabsichtige die Einkommenssteuererklärungen für die drei Jahre abzugeben, weiß aber nicht ob es überhaupt was bringen wird. Besteht eine Möglichkeit die Verspätungszuschläge zu umgehen? Ich beabsichtige natürlich den Betrag zu begleichen.
Kann ich also auch einen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid dazulegen und muss unbedingt begründen warum ich nicht rechtzeitig meine Steuererklärung gemacht habe?

Ich habe in all den Jahren keine Aufforderung von Seiten des Finanzamtes zur Steuererklärungsabgabe erhalten.

Vielen Dank für jede Antwort!
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einkommenssteuererklärung Rückwirkend

Beitrag von taxpert »

Fangen wir mal hinten an!
ewamarekb hat geschrieben: Ich habe in all den Jahren keine Aufforderung von Seiten des Finanzamtes zur Steuererklärungsabgabe erhalten.
Soweit eine Pflichtveranlagung -und davon ist hier wohl auszugehen!- vorliegt, entsteht die Abgabeverpflichtung Kraft Gesetzes. Das FA muss dazu weder auffordern noch erinnern! Die Steuererklärung ist ein Bringschuld!
ewamarekb hat geschrieben: Wie verhalte ich mich richtig? Ich beabsichtige die Einkommenssteuererklärungen für die drei Jahre abzugeben,
Das ist schon mal ein guter Anfang! Und was ist mit den Erklärungen 2015 - 2018?
ewamarekb hat geschrieben:weiß aber nicht ob es überhaupt was bringen wird.
1. Die Schätzung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, selbst wenn die Schätzung zu hoch wäre! Das FA kann daher grundsätzlich auch immer noch Zwangsgelder für jede austehende Erklärung festsetzen, um die Abgabe zu erzwingen!

2. Ist die Schätzung zu niedrig, so würde die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen!
ewamarekb hat geschrieben: Besteht eine Möglichkeit die Verspätungszuschläge zu umgehen?
Da die Zuschläge bereits festgesetzt sind, kann man sie nicht "umgehen", sondern nur versuchen sie zu mindern, ggf. bis auf 0 €! Da der Verspätungszuschlag betragsmäßig "gedeckelt" ist, wird die Festsetzung sowieso automatisch im Rahmen einer Neufestsetzung der Steuer betragsmäßig überprüft. Wird die Steuer z.B. mit 0 € festgesetzt, entfällt automatisch auch der Verspätungszuschlag!
ewamarekb hat geschrieben: Kann ich also auch einen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid dazulegen und muss unbedingt begründen warum ich nicht rechtzeitig meine Steuererklärung gemacht habe?
Es liegen zwei Verwaltungsakte vor! Einmal die Steuerfestsetzung und zum anderen die Festsetzung des Verspätungszuschlages! Es müssen also auch zwei Einsprüche geführt und begründet werden!

Die Begründung eines Einspruches gegen die Steuerfestsetzung kann bei einer Schätzung immer nur die abgegebene Steuererklärung sein!

Der Einspruch gegen den Verspätungszuschlag muss natürlich anders begründet werden! Hilfreich ist hier natürlich eine unverzügliche Abgabe ALLER noch offenen Steuererklärungen (also 2012 bis 2018!). Mir persönlich würde keine Begründung einfallen, die eine solche Verspätung entschuldbar machen würde, aber für diese Jahre hat der Bearbeiter einen relativ großen Ermessensspielraum!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
ewamarekb
Beiträge: 3
Registriert: 9. Jan 2020, 21:29

Re: Einkommenssteuererklärung Rückwirkend

Beitrag von ewamarekb »

Erstmal vielen Dank für die Antwort!
taxpert hat geschrieben: Das ist schon mal ein guter Anfang! Und was ist mit den Erklärungen 2015 - 2018?
Ich habe 2017 schon Mal eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen für die Jahre 2015+2016 erhalten. Die habe ich gemacht, sowie danach auch brav fristgerecht die für 2017+2018 abgegeben, mit der Hoffnung dass ich nicht, wie in diesem Fall, rückwirkend irgendetwas erhalten würde.

Meine Frage ist nun, mit welchen Musterbriefen oder welchen Vordruck kann ich nun Einspruch gegen die Steuerfestsetzung und den Verspätungszuschlag erheben, und was wäre die beste Art und Weise den Einspruch gegen den Verspätungszuschlag zu begründen?
Ich habe nur angst dass ich mir etwas raussuche was letztendlich doch nicht gilt oder ähnliches, deshalb will ich nochmal hier fragen.

Außerdem, kann das Finanzamt noch mehrere Einkommenststeuererklärungen für die Jahre vor 2012 von mir verlangen?

Schönes Wochenende und danke für die Hilfe,
Marek
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommenssteuererklärung Rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Der Kollege schrieb doch deutlich, dass Sie Steuererklärungen einreichen sollen - dazu benutzt man die entsprechenden Formulare. Die findet man man problemlos im Netz. Und was die Verspätungszuschläge angeht, so gibt es da keine "Musterbriefe" - da müssen Sie sich schon individuell etwas einfallen lassen.
Außerdem, kann das Finanzamt noch mehrere Einkommenststeuererklärungen für die Jahre vor 2012 von mir verlangen? Kommt drauf an, ob man das als "Hinterziehung" oder "Verkürzung" ansieht - im Falle der Hinterziehung ist das möglich.
ewamarekb
Beiträge: 3
Registriert: 9. Jan 2020, 21:29

Re: Einkommenssteuererklärung Rückwirkend

Beitrag von ewamarekb »

Vielen Dank auch für die zweite Antwort!

Ich glaube ich habe jetzt alles verstanden :D
Die Steuererklärungen für die Jahre 2012-2014 sind schon als Vordrucke auf Papier vorbereitet und für die Abgabe bereit. Ich versuche mir beim Finanzamt einen Termin zu machen um es persönlich bei meinem Sachbearbeiter abzugeben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch vor Ort Einspruch gegen den Verspätungszuschlag abgeben und mit ihm darüber sprechen.

Schönen Sonntag und danke für die Hilfe,
Marek
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