Guten Morgen,
man mag es glauben oder nicht, wir haben die Steuererklärung 2013 zweimal vergessen. Wir haben dafür eine nicht geringe Schätzung bezahlt und... die Angelegenheit danach wieder vergessen.
Beim Sortieren alter Unterlagen ist der Fauxpas nun aufgefallen.
Wir sind ein Ehepaar, Beamtin / Angestellter in Kl. 3/5 und dazu eine freiberufliche Arbeit (die auch der Grund für die Schätzung war)
Ich weiss, dass die Frist für die rückwärtige Steuererklärung 4 Jahre beträgt. Gibt es vielleicht Ausnahmen für den Fall, dass eine Schätzung bezahlt wurde? Oder ist mein Geld futsch?
Fristen Steuererklärung bei Schätzung
Re: Fristen Steuererklärung bei Schätzung
Das Problem dürfte hier weniger die Abgabe der Steuererklärung sein, als vielmehr, dass der entsprechende Steuerbescheid wahrscheinlich in Bestandskraft erwachsen ist! Oder steht der ESt-Bescheid 2013 noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?
taxpert
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"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Fristen Steuererklärung bei Schätzung
Nein, das nicht. Allerdings habe ich schon einmal erst 2 Jahre nach einer Schätzung die Steuererklärung abgegeben und das wurde akzeptiert. Das ist allerdings schon 15 Jahre oder so her.
Re: Fristen Steuererklärung bei Schätzung
Dann ist es rum!Hasta hat geschrieben: Nein, das nicht.
Dann stand der Bescheid damals wohl noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung!Hasta hat geschrieben:Allerdings habe ich schon einmal erst 2 Jahre nach einer Schätzung die Steuererklärung abgegeben und das wurde akzeptiert. Das ist allerdings schon 15 Jahre oder so her.
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Fristen Steuererklärung bei Schätzung
Späte Info: Es hängt tatsächlich an dem "Vorbehalt der Nachprüfung", ich konnte die alten Steuererklärungen noch machen, da sie noch unter dem Vorbehalt standen.