Mutter, pflegebedürftig, gemeldet bei Kind - Auswirkungen auf Steuererklärung?
Verfasst: 25. Nov 2019, 20:20
Hallo zusammen
Ich hoffe ich haben den richtigen Forenbereich getroffen.
Ausgangslage:
Meine Mutter hat bisher alleine gelebt, bekommt Pflegegeld, Rente und Witwenrente und hat bisher nie eine Steuererklärung gemacht.
Nun kann sich selbst nicht mehr komplett versorgen. Der Plan ist sie aus der Wohnung zu nehmen und monatlich zwischen ihren 4 Kindern rotieren zu lassen. Sie wird umgemeldet auf die Adresse eines ihrer Kinder.
Bei der Krankenversicherung sollen jeweils ein Kind als Pflegeverantwortlicher und ein Kind als Vollmacht (nennt man das so?), darf also im Namen der Mutter Formulare etc. unterschreiben.
Das Pflegegeld wird in voller Höhe das Kind erhalten, welches die Mutter den Monat hat. Die anderen beiden Einnahmen (Rente und Witwenrente) gehen nach wie vor auf das Konto der Mutter.
Frage:
Wirkt sich das Umschreiben der Mutter auf die Steuererklärung des jeweiligen Kindes aus?
Wird sie zur Lebensgemeinschaft hinzugezählt oder werden pflegebedürftige Personen anders behandelt?
Werden die Einnahmen der Mutter (Rente, Witwenrente und Pflegegeld) zu den Einnahmen des Kindes gezählt? Oder wird das am Ende alles verrechnet?
Oder muss die Mutter gar anfangen Steuererklärung für sich zu machen damit alles getrennt behandelt werden kann?
Wir wollen im Vorfeld klären ob es für das Kind, welches die Mutter auf die eigene Adresse ummeldet, Nachteile geben könnte oder Sozialleistungen wegfallen könnten da auf einmal deutlich mehr Einnahmen vorhanden sind. Immerhin ist die Mutter zwar dauerhaft bei dem Kind gemeldet, das Pflegegeld aber bekommt das Kind nur jeden 4. Monat, also wenn es auch die Mutter bei sich zur Pflege wohnen hat.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich hoffe ich haben den richtigen Forenbereich getroffen.
Ausgangslage:
Meine Mutter hat bisher alleine gelebt, bekommt Pflegegeld, Rente und Witwenrente und hat bisher nie eine Steuererklärung gemacht.
Nun kann sich selbst nicht mehr komplett versorgen. Der Plan ist sie aus der Wohnung zu nehmen und monatlich zwischen ihren 4 Kindern rotieren zu lassen. Sie wird umgemeldet auf die Adresse eines ihrer Kinder.
Bei der Krankenversicherung sollen jeweils ein Kind als Pflegeverantwortlicher und ein Kind als Vollmacht (nennt man das so?), darf also im Namen der Mutter Formulare etc. unterschreiben.
Das Pflegegeld wird in voller Höhe das Kind erhalten, welches die Mutter den Monat hat. Die anderen beiden Einnahmen (Rente und Witwenrente) gehen nach wie vor auf das Konto der Mutter.
Frage:
Wirkt sich das Umschreiben der Mutter auf die Steuererklärung des jeweiligen Kindes aus?
Wird sie zur Lebensgemeinschaft hinzugezählt oder werden pflegebedürftige Personen anders behandelt?
Werden die Einnahmen der Mutter (Rente, Witwenrente und Pflegegeld) zu den Einnahmen des Kindes gezählt? Oder wird das am Ende alles verrechnet?
Oder muss die Mutter gar anfangen Steuererklärung für sich zu machen damit alles getrennt behandelt werden kann?
Wir wollen im Vorfeld klären ob es für das Kind, welches die Mutter auf die eigene Adresse ummeldet, Nachteile geben könnte oder Sozialleistungen wegfallen könnten da auf einmal deutlich mehr Einnahmen vorhanden sind. Immerhin ist die Mutter zwar dauerhaft bei dem Kind gemeldet, das Pflegegeld aber bekommt das Kind nur jeden 4. Monat, also wenn es auch die Mutter bei sich zur Pflege wohnen hat.
Vielen Dank für eure Hilfe!