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Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Verfasst: 8. Okt 2019, 23:59
von user_j
Guten Abend,

ich habe noch ein paar kleine Fragen bzgl. der Abgabe meiner ersten Steuererklärung. Hierbei habe ich 2018 einen verlust von 3000€ wegen meines Studiums gehabt. Ich bin nun etwas unsicher, ob ich alle Kreuze richtig gesetzt habe und die richtigen Anlagen gewählt habe, da Elster und tax2019 von buhl leider Fehler ausgeben.

Mantelbogen: Hier habe ich nur "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt und KEINE Einkommenssteuererklärung, da ich kein Einkommen hatte. In Zeile 98 habe ich erklärt, dass in Anlage N die Kosten des letzten Jahres meines Zweitstudiums aufgeführt sind.


Anlage N: Hier habe ich meine Werbekosten eingetragen. Ist es hier sinnvoll anstatt "Telefon/Internet" "20% von Telefon / Internet" einzutragen, damit das Finanzamt gleich sieht, welche Nutzung ich annehme oder wird so etwas nicht gerne gesehen? Bei Umzug habe ich reingeschrieben "Umzug erforderlich, da Wohnheim nur für Studenten" wie es in einem anderen Thread empfohlen wurde.

Anlage Vorsorgeaufwand: Hier habe ich nur meine private BU und Haftpflicht eingetragen. Meine Krankenversicherung lief über meinen Vater. Ist die Anlage dann überhaupt notwendig?

bei ElsterFormular und bei tax2019 (der Demo) bekomme ich jeweils die Fehlermeldung, dass ich Werbekosten aber keine Beschäftigung angegeben habe:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen
Arbeitslohn.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
daher bin ich etwas unsicher, ob ich noch wo etwas hätte ankreuzen müssen.

Vielen Dank

Re: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Verfasst: 9. Okt 2019, 18:03
von muemmel
Hier habe ich nur meine private BU und Haftpflicht eingetragen. Meine Krankenversicherung lief über meinen Vater. Ist die Anlage dann überhaupt notwendig? Nein, denn Vorsorgeaufwendungen können, anders als Werbungskosten, nicht vorgetragen werden.