Ehepartnerin aus nicht EU-Staat - Heiraten - Steuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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micha.bon
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Registriert: 8. Okt 2019, 15:31

Ehepartnerin aus nicht EU-Staat - Heiraten - Steuer

Beitrag von micha.bon »

Guten Tag liebe Forum-Gemeinde,

ich habe eine spezielle Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich bin deutscher Staatsbürger, berufstätig und möchte meine Freundin aus der Ukraine heiraten.
Nach den ukrainischen Traditionen wird eine Heirat im Schaltjahr 2020 nicht empfohlen, weswegen wir das Ganze noch in diesem Jahr machen wollen, nicht zuletzt wegen dem steuerlichen Vorteil. Da ich nach der Heirat in der ersten Zeit alles selber stemmen werde, ist es kein unwichtiger Punkt für uns.

Damit mir für das Jahr 2019 die 3. Steuerklasse zugewiesen werden kann, muss die Heirat dieses Jahr erfolgen. Zudem habe ich erfahren, dass meine zukünftige Frau in meinem Haushalt gemeldet werden muss.
Dies wäre grundsätzlich so möglich: sie kommt nach DE visafrei (90 Tage pro Halbjahr sind erlaubt), ich melde sie bei mir im Einwohnermeldeamt und wir heiraten. Ob die Ausländerbehörde nach der Heirat den weiteren Aufenthalt erlaubt, indem ein Nationales Visum hier beantragt wird, oder sie zurück in die Ukraine muss, um ein Visum (Familiennachzug) zu beantragen, ist noch offen.

Mir ist interessant, ob dieses Vorgehen grundsätzlich die Möglichkeit erlaubt, rückwirkend für das Jahr 2019 eine Rückzahlung zu erwarten (ich bin jetzt in der ersten Steuerklasse :( ).

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar! Evtl. könnt ihr mir einen Experten raten?

LG, Micha
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehepartnerin aus nicht EU-Staat - Heiraten - Steuer

Beitrag von muemmel »

ich melde sie bei mir im Einwohnermeldeamt und wir heiraten. Ob die Ausländerbehörde nach der Heirat den weiteren Aufenthalt erlaubt, indem ein Nationales Visum hier beantragt wird, oder sie zurück in die Ukraine muss, um ein Visum (Familiennachzug) zu beantragen, ist noch offen. Das eine wie das andere wird nicht funktionieren, weswegen man sich mit irgendwelchen steuerlichen Konsequenzen gar nicht beschäftigen muß - versuchen Sie es mal in einem Forum für Ausländerrecht: Da wird man Ihnen erklären, wie derlei korrekt in die Wege geleitet wird.
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