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Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 25. Sep 2019, 18:39
von Zweiblum
Hallo zusammen,

Jupp, ich war faul und schlampig. Ich gebe es zu. Aber nur bei der Steuererklärung. Ansonsten vermeide ich Plastik wo es geht und fahre keinen Diesel ( Fußgänger :-) )
Nun kam Post vom Finanzamt. Die möchten Rückwirkend von 2012 bis 2018 die Einkommenssteuererklärung.

Meine Frage : Wie kann ich die so schnell und kurz wie möglich erledigen ? Bin auch nicht auf eine große Rückzahlung aus. Es soll nur weg vom Tisch ! Elster Online habe ich mich angemeldet.

Kurze Fakten zu mir :

Verheiratet.
2 Kinder ( 1 davon erwerbstätig in Ausbildung )
Frau erwerbstätig als Erzieherin .
Ich erwerbstätig als Kinderkrankenpfleger
Kein Vermögen ( leicht im plus auf dem Girokonto ) , Kein extra Einkommen , nix, nada.

Wie gehe ich am besten vor ?

Danke für jede hilfreiche Antwort. Ein bissel Spot und Häme darf enthalten sein, aber bitte nicht übertreiben. Danke

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 25. Sep 2019, 19:02
von muemmel
Wie kann ich die so schnell und kurz wie möglich erledigen ? Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Ich könnte jetzt einfach "Ausfüllen und hinschicken" schreiben, aber darauf sind Sie vermutlich schon selbst gekommen. Und ansonsten ist Ihre Frage viel zu ungenau: Fangen Sie mal mit den Erklärungen an, und wenn Sie dann konkrete Fragen haben, stellen Sie die einfach.
2 Kinder ( 1 davon erwerbstätig in Ausbildung ) Dann ist neben der Anlage N auch die Anlage Kind auszufüllen.

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 25. Sep 2019, 19:49
von Zweiblum
Ich möchte meine Frage anders formulieren .

MUSS ich für jedes Jahr eine einzelne Erklärung abgeben ?

KANN ich nur eine einzelne Erklärung abgeben, welche den besagten Zeitraum umfasst ?

Reicht es aus, die geforderten Stammdaten und Einkommen einzutragen und dann abzusenden ?

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 26. Sep 2019, 14:33
von muemmel
MUSS ich für jedes Jahr eine einzelne Erklärung abgeben ? Ja.
Reicht es aus, die geforderten Stammdaten und Einkommen einzutragen und dann abzusenden ? Wenn Sie so gar nichts eintragen wollen, was die Steuer senkt - ja. Denken Sie dran, dass bei Nachzahlungen für 12 bis 17 auch noch die imposanten Zinsen des FA (6 % p. a.) obendrauf kommen...

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 27. Sep 2019, 14:16
von taxpert
Grundsätzlich hat @muemmel zum technischen Ablauf eigentlich alles gesagt. Ich möchte trotzdem noch die Glacéhandschuhe ausziehen und den Baseballschläger aus dem Schrank holen!
muemmel hat geschrieben: Denken Sie dran, dass bei Nachzahlungen für 12 bis 17 auch noch die imposanten Zinsen des FA (6 % p. a.) obendrauf kommen...
Außerdem wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein Verspätungszuschlag zusätzlich festgesetzt werden.
Zweiblum hat geschrieben: Nun kam Post vom Finanzamt. Die möchten Rückwirkend von 2012 bis 2018 die Einkommenssteuererklärung.
Also wird aller Wahrscheinlichkeit nach eine Pflichtveranlagung voeliegen! StKl III/V?

Egal warum, sollte es in einem dieser Jahre tatsächlich zu einer Steuernachzahlung kommen (kann auch bei Nur Lohneinkünften bei StKl III/V passieren!), so ist bereits jetzt für die Jahre 2012 bis 2017 der Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe der Steuererklärung vollendet! Die jetzt abgegebenen Steuererklärungen sind dann (hoffentlich!) strafbefreiende Selbstanzeigen!

So Baseballschläger zurück in den Schrank! Im Normalfall wird so etwas nicht unbedingt von der BuStra verfolgt, aber wer sagt, dass Sie ein Normalfall sind!

Das ...
Zweiblum hat geschrieben:Jupp, ich war faul und schlampig.
... ist also alles andere als eine lässliche Sünde, sondern kann Sie massiv in Probleme stürzen! Dann ist das Wehklagen groß und Schuld hat natürlich immer das FA!

taxpert

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 27. Sep 2019, 23:24
von Zweiblum
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Ich werde sehen, ob es bald "Glück gehabt" oder "Ich darf in den Bau" heißen wird.

Wenn sie möchten, halte ich sie auf dem Laufenden.

Bis bald .

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 29. Sep 2019, 15:20
von muemmel
"Ich darf in den Bau" Unser Strafrecht kennt durchaus auch Geldstrafen, nicht nur den "Bau".
Wenn sie möchten, halte ich sie auf dem Laufenden. Das wäre nett.

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 29. Nov 2019, 18:03
von Pidinga
Das Problem hatte ich auch.
Musste rückwirkend 2013 - 2017 5 Steuererklärungen abgeben.
Waren insgesamt über 4500.-€ nach zu bezahlen.
Zum Glück hatte ich gemeinsam veranlagt.
Sonst wären um die 10000.-€ fällig gewesen.
Fazit: Aus Schaden wird man Klug
Natürlich kann man sagen: Wenn ich jedes Jahr die Erklärung gemacht hätte,
hätte ich auch nicht weniger zu bezahlen gehabt.
Ausser die Strafgebühren von ca. 120.-€

War dann einmalig ein Batzen Kohle ...

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 29. Nov 2019, 18:09
von muemmel
Natürlich kann man sagen: Wenn ich jedes Jahr die Erklärung gemacht hätte, hätte ich auch nicht weniger zu bezahlen gehabt. Sie meinen, außer den 6 % p. a., die das FA als Zinsen kassiert, und künftig den 25 Euro pro Monat, die als Standard-Verspätungszuschlag für jeden Monat der Verspätung festgesetzt werden?

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 4. Dez 2019, 16:18
von Pidinga
Das ist korrekt.
Hatte die Zinsen p.A. vergessen .Die kamen dazu. War nicht die Welt aber trotzdem ...(Nix Strafgebühr ...)

Re: Einkommenssteuér für 2012 bis 2018

Verfasst: 4. Dez 2019, 16:54
von muemmel
Nix Strafgebühr ... Das mag ja sein - JETZT ist die Strafgebühr von mindestens 25 Euro pro Monat verpflichtend. Insofern sollte man darauf hinweisen, dass Ihre Erfahrungen die mit einer inzwischen veralteten Rechtslage sind.