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Grundsätzlich ja, aber die Zusammenveranlagung ist im Normalfall steuerlich günstiger als die Einzelveranlagung!1. Können wir jetzt einfach, wie bisher, einfach getrennt unsere Einkommensteuererklärungen abgeben?
Grundsätzlich ja, solange und soweit die Voraussetzungen des R9.9 LStR, H9.9 "Berufliche Veranlassung" LStH erfüllt sind.2. Wir sind berufsbedingt umgezogen (nicht die Selbständigkeit war ausschlaggebend), den Umzug hat eine Umzugsfirma gemacht. Wie können wir die Umzugskosten gelten machen?
Entweder nur einmal oder jeder die Hälfte. Insgesamt darf der betrag natürlich nur einmal geltend gemacht werden. Bei Zusammenveranlagung kommt egal wie man es macht immer das gleiche Ergebnis raus!Trage ich die jetzt bei beiden Personen ein?
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