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Gehaltserhöhung und Firmenwagen

Verfasst: 5. Sep 2019, 14:16
von account.fk
Hallo wertes Forum,

nun bin ich seit etwa 3 Jahren wieder in Deutschland und habe festgestellt, dass das Steuersystem nicht ganz so einfach ist wie gedacht.
Im Zuge neu übernommener Aufgaben wurde mir eine Gehaltserhöhung sowie ein Dienstwagen in Aussicht gestellt.
Für den Firmenwagen würde die 1% (plus 0,03%) Regelung zum Tragen kommen. Zusätzlich werde ich mit 480€ an der Leasingrate beteiligt. Nun hab ich folgende Rechnungen angestellt und Hoffe von Euch Klarheit und eine Erklärung zu erhalten.

Bruttogehalt: 8300,00
angenommender Neuwagenpreis: 50000,00 -> 500,00
Fahrstrecke: 20km -> 300,00
Leasingrate: 480,00

zu versteuerndes Brutto: 8620,00

Daraus würden sich nach meiner Rechnung folgende Nettogehälter ergeben:

Variante 1) Ohne Dienstwagen bei 8300,00 Brutto: rund 5400,00
Variante 2) Mit Dienstwagen ohne Leasingrate: rund 4950,00
Variante 3) Mit Dienstwagen und Leasingrate: rund 4600,00

Warum reduziert sich das Nettogehalt so deutlich? Ich beteilige mich doch an dem Dienstwagen mit meinem bereits versteuerten Gehalt.
Gibt es da eine Möglichkeit diesen Betrag über den Jahresausgleich geltend zu machen? Denn der Unterschied zwischen den Varianten 1 und 3 liegt bei immerhin 800 Euro was die Gehaltserhöhung von Brutto 500 Euro mehr als vernichtet.


Über Eure Hilfe und einen Ratschlag würde ich mich sehr freuen.

LG Florian

Re: Gehaltserhöhung und Firmenwagen

Verfasst: 24. Sep 2019, 07:39
von Surfin2USA
Hallo Florian,

vorab, ich habe eine ähnliche Frage gestellt: https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=20&t=9946

Eine 100% zufriedenstellende Antwort werde ich dir leider nicht geben können, möchte dir dennoch Feedback geben (Nach bestem Wissen und Gewissen ;) )

- Solltest du nicht täglich ins Büro fahren (müssen), sondern kannst aus deinem Home Office aus arbeiten bzw. musst von Kunde zu Kunde fahren.
-> Dann musst du die Fahrstrecke nicht versteuern :-)

- Die 1% Versteuerung kannst du gegen deinen Leasing-Beitrag verrechnen
-> In meinem Fall: Meine Firma rechnet den 1% Beitrag und meinen Leasing-Beitrag direkt in die monatliche Gehaltsabrechnung ein
-> Bei anderen habe ich gehört, dass ihre Firma die Beiträge direkt miteinander Verrechnen. In deinem Fall hieße es, 500 (oder 800) weniger den 480 müsstest du dann noch Versteuern


Sollte das bei dir (auch) nicht gehen, kannst du dich gerne meinem Beitrag anschließen und darauf warten, bis sich herausstellt, wie du deine Steuer am ende des Jahres gegen deinen Leasing-Beitrag verrechnen kannst, um das Geld wieder zu bekommen ;)

Liebe Grüße,
Alex