Welche Steuerklasse und Veranlagung für CZ-Grenzgänger?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kyuss
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Registriert: 16. Aug 2022, 17:49

Welche Steuerklasse und Veranlagung für CZ-Grenzgänger?

Beitrag von Kyuss »

Guten Tag, in die Runde,

zuerst möchte ich mich für die schnelle Freischaltung bedanken. Ich war seit längerem stiller Mitleser und bin nun auf Grund des unten geschilderten Sachverhaltes aktiv geworden.

Ich möchte folgenden Sachverhalt vorstellen und um eure Einschätzung bitten.

A und B sind ein Ehepaar. Die Frau (in Folge "B" genannt) und der Mann (in Folge "A" genannt) sind seit dem Jahr 2022 verheiratet. A arbeitet in der Stadt, in welcher beide leben. B lebt mit A zusammen in der ehelichen Gemeinschaft in DE, arbeitet jedoch in CZ. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen ist das Gehalt von B in DE steuerfrei, wird jedoch, zur Berechnung der Jahressteuerschild, im Rahmen des Progressionsvorbehaltes auf das zu versteuernde Einkommen des A addiert.

A verdient im Jahr 43000 Euro (brutto). B verdient im Jahr gem. aktuellem Umrechnungskurs 17700 Euro (brutto).

Im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung samt der Inanspruchnahme des Splittingtarifes würde gem. des Progressionssteuerrechners des Landesamtes für Steuern in Bayern folgende Summe an jährlicher Lohnsteuer für das Ehepaar anfallen: 7164 Euro.

Meine Fragen an euch lauten nun:

1. Wie können beide Steuern sparen? Wäre die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale für B möglich, auch dann, wenn das Einkommen nicht in DE, jedoch unter Einberechnung des Progressionsvorbehaltes in Verbindung mit dem Gehalt des A in DE besteuert wird?

2. Würdet ihr auf Grund der ausländischen Einkünfte eine getrennte Veranlagung wählen? Ein erster Blick in den Grundtarifrechner lässt A jedoch alleine schon mehr zahlen, als im Ehegattensplitting gemeinsam unter Einbeziehung des Progressionsvorbehaltes.

3. Gibt es grundsätzliches in dem oben genannten Sachverhalt, was es für A und B zu beachten gilt?

Vielen Dank

Kyuss
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Welche Steuerklasse und Veranlagung für CZ-Grenzgänger?

Beitrag von muemmel »

1. Ja, es können grundsätzlich Werbungskosten von Bs Einkommen abgezogen werden, nicht nur die Entfernungspauschale. Siehe hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2021/420/werbungskosten.
2. Die Frage haben Sie sich doch schon selbst beantwortet - die Einzelveranlagung lohnt sich hier absolut nicht.
3. Es ist gut möglich, dass das Finanzamt künftig vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen vom Ehepaar A/B erhebt.
Kyuss
Beiträge: 2
Registriert: 16. Aug 2022, 17:49

Re: Welche Steuerklasse und Veranlagung für CZ-Grenzgänger?

Beitrag von Kyuss »

Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Gerade die unter Punkt 1. genannten Möglichkeiten waren mir nicht bekannt.
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