Hallo zusammen,
ich bin verheiratet und habe die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 mit gemeinsamer Veranlagung und den Steuerklassen IV/IV erstellt. Für 2021 möchte ich prüfen, ob es sich lohnt, getrennt zu veranlagen, da ich zusätzliche Einnahmen aus einer Selbständigkeit erzielt habe.
Gängige Rechner (Differenz Einzel- und gemeinsame Veranlagung, Berechnung der Einkommensteuer auf Basis von ledig/verheiratet) lassen mich keine Steuerklasse auswählen. Gebe ich hier unsere Einkünfte ein, spricht es für eine gemeinsame Veranlagung. Gebe ich unsere Einkünfte einzeln in Rechner ein, die eine Steuerklasse wählen lassen (und ich wähle jeweils IV aus), ist die addierte Einkommensteuer sehr viel geringer, was für eine getrennte Veranlagung sprechen würde.
Daher meine Frage, ob wir bei Wahl der getrennten Veranlagung in Elster Online weiterhin als Zugehörige der Steuerklasse IV behandelt werden.
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Sebastian
Welche Steuerklasse bei Einzelveranlagung?
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Re: Welche Steuerklasse bei Einzelveranlagung?
Daher meine Frage, ob wir bei Wahl der getrennten Veranlagung in Elster Online weiterhin als Zugehörige der Steuerklasse IV behandelt werden. Die Frage ist sinnfrei - die Steuer wird nach den Steuertabellen erhoben. Und da gibt es nur die Grundtabelle und die Splittingtabelle - bei Einzelveranlagung wird die Grundtabelle benutzt.
Gebe ich unsere Einkünfte einzeln in Rechner ein, die eine Steuerklasse wählen lassen (und ich wähle jeweils IV aus), ist die addierte Einkommensteuer sehr viel geringer, was für eine getrennte Veranlagung sprechen würde. Das Verfahren ist dann auch schlicht falsch, weil das Splitting nicht berücksichtigt wird. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting#Verfahren
da ich zusätzliche Einnahmen aus einer Selbständigkeit erzielt habe. Und darauf anfallende Steuern rechnen Sie mit einem Steuerrechner für Arbeitnehmer aus (denn sonst könnten Sie da ja keine Steuerklasse eingeben)? Auch das ist falsch, denn da werden ja quasi SV-Beiträge abgezogen, die Sie als Selbständiger gar nicht oder in ganz anderer Höhe haben.
Gebe ich unsere Einkünfte einzeln in Rechner ein, die eine Steuerklasse wählen lassen (und ich wähle jeweils IV aus), ist die addierte Einkommensteuer sehr viel geringer, was für eine getrennte Veranlagung sprechen würde. Das Verfahren ist dann auch schlicht falsch, weil das Splitting nicht berücksichtigt wird. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting#Verfahren
da ich zusätzliche Einnahmen aus einer Selbständigkeit erzielt habe. Und darauf anfallende Steuern rechnen Sie mit einem Steuerrechner für Arbeitnehmer aus (denn sonst könnten Sie da ja keine Steuerklasse eingeben)? Auch das ist falsch, denn da werden ja quasi SV-Beiträge abgezogen, die Sie als Selbständiger gar nicht oder in ganz anderer Höhe haben.
Re: Welche Steuerklasse bei Einzelveranlagung?
Hallo,
Die Klassiker sind - im Vergleich zum Lohn des anderen relativ hohe - Lohnersatzleistungen, und die Fünftelungsregelung (Abfindungen etc.).
Stefan
Das führt wahrscheinlich nicht dazu, dass Einzelveranlagungen besser sind. Begründe doch mal etwas mehr, was du dir vorstellst.da ich zusätzliche Einnahmen aus einer Selbständigkeit erzielt habe.
Die Klassiker sind - im Vergleich zum Lohn des anderen relativ hohe - Lohnersatzleistungen, und die Fünftelungsregelung (Abfindungen etc.).
In der Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen. Sie werden zwar abgefragt, ändern aber nichts an der Steuer.Daher meine Frage, ob wir bei Wahl der getrennten Veranlagung in Elster Online weiterhin als Zugehörige der Steuerklasse IV behandelt werden.
Stefan