Einkommensteuerbescheid 2019 - Einspruch möglich?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DirkB18@aol.com
Beiträge: 2
Registriert: 21. Mai 2022, 18:44

Einkommensteuerbescheid 2019 - Einspruch möglich?

Beitrag von DirkB18@aol.com »

Kann man gegen den Einkommensteuerbescheid von 2019 jetzt noch Einspruch einlegen?

Folgender Fall:
Die Auswärtstätigkeit von 8 Stunden wurde mit 219 Tagen in der Einkommensteuer angegeben.

Ein Nachweis des Arbeitgebers wäre nach Rücksprache mit dem Finanzamt möglich gewesen!

Das Finanzamt hat diese Position aber ohne Rücksprache komplett gestrichen und dadurch ca. 629€ zu wenig zurück gezahlt!

Einspruch wurde damals nicht gemacht!

In der Einkommensteuer 2020/2021 hat das Finanzamt die Auswärtstätigkeit anerkannt ohne Nachweis!

Habe nach Infos gegoogelt aber finde keine korrekte Antwort!

Einmal heißt es bis zu vier Jahre rückwirkend und manchmal nicht!

Danke für eine Info!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einkommensteuerbescheid 2019 - Einspruch möglich?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat, danach wird es sehr schwierig (praktisch aussichtslos).
Ein Nachweis des Arbeitgebers wäre nach Rücksprache mit dem Finanzamt möglich gewesen!
Du meinst, dass Finanzamt hätte diese Nachweise anfordern müssen? Nein, das ist nicht so, dir stand es frei Einspruch einzulegen und dabei Nachweise vorzulegen.
Einmal heißt es bis zu vier Jahre rückwirkend und manchmal nicht!
4 Jahre rückwirkend kann man in bestimmten Fällen eine Erklärung abgeben, das ist etwas ganz anderes.

Stefan
DirkB18@aol.com
Beiträge: 2
Registriert: 21. Mai 2022, 18:44

Re: Einkommensteuerbescheid 2019 - Einspruch möglich?

Beitrag von DirkB18@aol.com »

Aber es kann doch nicht sein dass das Finanzamt einfach eine Anlage streicht ohne Rücksprache!

Es müssen bei digitaler Übersendung durch Elster keine Belege gesendet werden - nur nach Aufforderung!

So steht es in MEIN ELSTER!

Also hofft das Finanzamt einfach dass die Löschung keinem auffällt?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einkommensteuerbescheid 2019 - Einspruch möglich?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Also hofft das Finanzamt einfach dass die Löschung keinem auffällt?
Man bekommt doch einen Bescheid, den sollte man schon lesen.

Und mit Elster hat man noch weitere Vorteile. Erstens gibt es direkt beim Erstellen der Erklärung eine Berechnung (mit der man den Besacheid vergleichen könnte). Und zweitens gibt es diesen Vergleich sogar von Elster, darin werden die erklärten Daten dem Bescheid gegenübergestellt und ggf. sogar die Abweichungen herausgestellt.

Wem da was nicht auffällt der ist doch selber Schuld, sorry.
Es müssen bei digitaler Übersendung durch Elster keine Belege gesendet werden - nur nach Aufforderung!
Ich stimme dir zu das es ein Geschmäckle hat, wenn einerseits Belege nur noch nach Aufforderung eingereicht werden sollen, andererseits dann aber diese Aufforderung nicht kommt. Rechtlich ist da imho aber nichts zu holen, du hättest Einspruch einlegen können (müssen). Tut mir leid.

Stefan
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einkommensteuerbescheid 2019 - Einspruch möglich?

Beitrag von taxpert »

DirkB18@aol.com hat geschrieben: Aber es kann doch nicht sein dass das Finanzamt einfach eine Anlage streicht ohne Rücksprache!
Doch, das kann und darf es! Und das hat auch nichts mit ELSTER oder der Belegvorhaltepflicht zu tun, sondern war schon immer so!

ABER es besteht die Pflicht zum rechtlichem Gehör. Dies erfolgt normalerweise durch die Nachfrage beim Stpfl., muss aber nicht! Es reicht aus, wenn die Abweichung im Bescheid erläutert ist! Wenn man also nur auf die Zahlen schaut (und selbst die noch nicht einmal kontrolliert!) und die Erläuterungen zum Bescheid ignoriert, dann ist man selber Schuld.

Wäre die Abweichung nicht in den Erläuterungen erklärt, würde die Einspruchsfrist übrigsein Jahr betragen. Aber auch das dürfte wohl beim 2019er Bescheid kaum helfen!

taxpert
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