Arbeitnehmersparzulage ohne Einkommensteuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Susi Sorglos
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Registriert: 13. Mai 2022, 03:22

Arbeitnehmersparzulage ohne Einkommensteuererklärung

Beitrag von Susi Sorglos »

Hallo zusammen,

meine Tochter ist eine nicht pflichtveranlagter Auszubildende und hat mit Elster-Online einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage für 2021 gestellt.

Das Häkchen "Einkommensteuererklärung" auf Seite 1 des Hauptvordrucks hat sie nicht gesetzt, da sie bei einer Antragsveranlagung ca. 50 € Steuer nachzahlen müsste.

Im Daten-Transferprotokoll steht: "Art der Erklärung: Festsetzung der Arbeitnehmer - Sparzulage".

Ihr zu versteuerndes Einkommen in 2021 wäre ca. 14.000 €.
Ihr Anspruch auf AN-Sparzulage für 2021 ist 80 €.

Jetzt erhielt sie einen ESt-Bescheid für 2021 mit der Festsetzung einer Steuernachzahlung in Höhe von 50 € (ESt und KiSt) und einer Sparzulage von 80 €.

Frage:
Erfolgte die Festsetzung von Einkommen- und Kirchensteuer zu recht, obwohl sie - jedenfalls explizit - keinen Antrag gestellt hat ?

Danke.

Susanne
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