Hallo zusammen,
ich möchte ein Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen. Da meine Frau nicht erwerbstätig ist, werde ich für mich 3 und für sie 5 beantragen. Dabei bin ich bei der Zeile 19/20 hängen geblieben. Hier steht folgendes:
Die Änderung der Steuerklassenkombination in Zeile 18 soll
-rückwirkend - grds. nur im laufenden Kalenderjahr - ab dem Monat der Heirat gelten
-ab dem Folgemonat der Antragstellung gelten
Ich muss nun zwischen diesen beiden wählen. Ich verstehe den Satz zwar, mir erschließt sich aber nicht, was die jeweilige Auswahl jeweils auswirkt.
Mein Verständnis:
Auswahl 1: Ich bekomme mit dem Dezembergehalt die zu viel gezahlten Steuern ab August auf einem Schlag zurückerstattet. Monat Januar bis Juli bekomme ich dann mit einer Zusammenveranlagung/Steuererklärung.
Auswahl 2: Ich werde ab Dezember mit der Steuerklasse 3 versteuert und zahle diesen Monat die anstehenden Steuern. Mit einer Zusammenveranlagung/Steuererklärung bekomme ich dann Januar bis November die zu viel gezahlten Steuern zurück.
Ist das soweit richtig?
Habe ich denn irgendwelche finanziellen Verluste bei irgendeinem der beiden Auswahlmöglichkeiten?
Meine nächste Frage wäre: Wenn ich bereits im Dezember die Steuerklasse 3 haben möchte, muss ich bis Ende November den Antrag stellen. Was passiert eigentlich, wenn ich den Antrag erst im Dezember stelle und der Steuerklassenwechsel erst im Januar 2022 stattfindet? Kann es dann passieren, dass ich mit der Steuererklärung 2022 (für das Jahr 2021) die zu viel gezahlten Steuern (ich habe im August 2021 geheiratet) ab den 01.01.2021 nicht mehr zurückbekomme?
Ich bedanke mich vielmals für eure Unterstützung. Ich habe viel recherchiert und auch beim Finanzamt angerufen, aber so ganz konnte ich das nicht verstehen.
Antrag auf Steuerklassenwechsel
Re: Antrag auf Steuerklassenwechsel
Hallo,
Stefan
Ja, imho alles richtig.Auswahl 1: Ich bekomme mit dem Dezembergehalt die zu viel gezahlten Steuern ab August auf einem Schlag zurückerstattet. Monat Januar bis Juli bekomme ich dann mit einer Zusammenveranlagung/Steuererklärung.
Auswahl 2: Ich werde ab Dezember mit der Steuerklasse 3 versteuert und zahle diesen Monat die anstehenden Steuern. Mit einer Zusammenveranlagung/Steuererklärung bekomme ich dann Januar bis November die zu viel gezahlten Steuern zurück.
Ist das soweit richtig?
Nein, unterm Strich gibt es keinen Unterschied.Habe ich denn irgendwelche finanziellen Verluste bei irgendeinem der beiden Auswahlmöglichkeiten?
Nein. In der Steuererklärung spielen die Steuerklassen keine Rolle, die festgesetzte Steuer ist immer gleich.Kann es dann passieren, dass ich mit der Steuererklärung 2022 (für das Jahr 2021) die zu viel gezahlten Steuern (ich habe im August 2021 geheiratet) ab den 01.01.2021 nicht mehr zurückbekomme?
Stefan
Re: Antrag auf Steuerklassenwechsel
Hallo Stefan,reckoner hat geschrieben: ↑25. Nov 2021, 14:40 Hallo,
Ja, imho alles richtig.Auswahl 1: Ich bekomme mit dem Dezembergehalt die zu viel gezahlten Steuern ab August auf einem Schlag zurückerstattet. Monat Januar bis Juli bekomme ich dann mit einer Zusammenveranlagung/Steuererklärung.
Auswahl 2: Ich werde ab Dezember mit der Steuerklasse 3 versteuert und zahle diesen Monat die anstehenden Steuern. Mit einer Zusammenveranlagung/Steuererklärung bekomme ich dann Januar bis November die zu viel gezahlten Steuern zurück.
Ist das soweit richtig?
Nein, unterm Strich gibt es keinen Unterschied.Habe ich denn irgendwelche finanziellen Verluste bei irgendeinem der beiden Auswahlmöglichkeiten?
Nein. In der Steuererklärung spielen die Steuerklassen keine Rolle, die festgesetzte Steuer ist immer gleich.Kann es dann passieren, dass ich mit der Steuererklärung 2022 (für das Jahr 2021) die zu viel gezahlten Steuern (ich habe im August 2021 geheiratet) ab den 01.01.2021 nicht mehr zurückbekomme?
Stefan
vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich habe dazu noch eine kleine Frage: Spielt es eine Rollte, wo meine Frau gemeldet ist? Aktuell wohnt Sie noch nicht bei mir und ist dementsprechend noch bei Ihrem Wohnort gemeldet. Hat dies Auswirkung auf die Steuerklasse bzw. auf all das was ich dich gefragt habe?
Herzlichen Dank für eine Unterstützung.
Re: Antrag auf Steuerklassenwechsel
Hallo,
Stefan
Solange beide Ehepartner im Inland wohnen ist das egal.Aktuell wohnt Sie noch nicht bei mir und ist dementsprechend noch bei Ihrem Wohnort gemeldet. Hat dies Auswirkung auf die Steuerklasse bzw. auf all das was ich dich gefragt habe?
Stefan