Pflichtpraktikum Besteuerung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Heinolover
Beiträge: 3
Registriert: 19. Sep 2021, 15:59

Pflichtpraktikum Besteuerung?

Beitrag von Heinolover »

Guten Tag allerseits,

ich habe eine kurze Frage zu folgendem Sachverhalt.

Während meines Bachelor Studiums (2019, Erstausbildung) habe ich ein Pflichtpraktikum von 3 Monaten absolviert. Währenddessen habe ich 600€ pro Monat Aufwandsentschädigung bekommen. Gesamt belief sich die Summe also auf 1.800€.

Diese wurde netto direkt auf mein Konto überwiesen. Eine Lohnsteuerkarte/Gehaltsabrechung/eTin/elektronische Lohnsteuerbescheinigung/Sozialversicherungsbescheinigung habe ich nicht bekommen. Da jedes mal genau 600€ auf mein Konto überwiesen wurden, habe ich ja auch keine Steuern bezahlt bzw. wurde die Summe vorab pauschal von meinem Praktikumsbetrieb besteuert, richtig?
Meines Wissens ist die Gesamtsumme ja auch deutlich unter jeglichen Freibeträgen, oder?

Nun habe ich vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes bekommen.

Nun meine Frage: Muss ich diese 3x600€ irgendwo in der Steuererklärung angeben? Ich habe im gesamten Jahr weder woanders gearbeitet noch irgendwie anders Geld dazu verdient.
Wie mache ich das dann in der EkSt Erklärung? Kann ich überall eine 0 eintragen? Oder muss ich die bereits pauschal besteuerten 3x600€ irgendwo angeben? Und wenn ja, wo genau?

Eine Antwort würde mir sehr helfen, da ich mit dieser Lage etwas überfordert bin und das ein bisschen affig finde, von einem Studenten eine EkSt Erklärung unter Zwangsandrohung einzufordern :(

Danke vielmals im Voraus!!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Pflichtpraktikum Besteuerung?

Beitrag von muemmel »

Man könnte jetzt darüber philosophieren, ob die AE nicht doch Lohn war. Das ist aber recht sinnfrei - die Steuer ist so und so null. Insofern gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Rauskriegen, ob es wirklich pauschal besteuert war. Dagegen spricht einiges - warum sollte der AG Pauschalsteuer zahlen, wenn er weiß, dass bei regulärer Besteuerung keine Steuer anfällt. Aber fragen Sie ihn halt. Wenn er "ja" sagt, dürfen Sie mit gutem Gewissen von dem Geld schweigen.
2. Die 1.800 Euro als Arbeitslohn angeben (also in Anlage N) - die Steuer liegt bei null und sollte sich das Ganze als Fehler rausstellen, passiert auch nichts: Schließlich hätten Sie dann zuviel angegeben, nicht zuwenig...
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Pflichtpraktikum Besteuerung?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich habe im gesamten Jahr weder woanders gearbeitet noch irgendwie anders Geld dazu verdient.
Meist reicht es in solchen Fällen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass es nur diese Aufwandsentschädigung gab.

Stefan
Heinolover
Beiträge: 3
Registriert: 19. Sep 2021, 15:59

Re: Pflichtpraktikum Besteuerung?

Beitrag von Heinolover »

Hallo,

erstmal vielen Dank Euch beiden!

Ich werde es wohl so machen wie Stefan vorgeschlagen hat. Ich rufe beim FA an und schildere denen meine Situation und frage dann, ob eine schriftliche Stellungnahme dazu ausreicht oder wie ich weiter vorgehen soll.

Ich werde gerne nochmal berichten, wie der Vorgang schlussendlich ausgegangen ist.

Besten Dank und schönen Start in die Woche!
Heinolover
Beiträge: 3
Registriert: 19. Sep 2021, 15:59

Re: Pflichtpraktikum Besteuerung?

Beitrag von Heinolover »

Hallo zusammen,

kurzer Nachtrag zum Ausgang meines Sachverhaltes:

Ich habe beim FA angerufen, denen die Situation geschildert und die Sachbearbeiterin meinte, ich solle dies doch bitte nochmal per Email dem FA so erklären.
Gesagt getan, ich also eine formlose Erklärung per Email abgesendet. 2 Tage später hat sich das FA entschuldigt und meinte, es kommt hin und wieder mal vor, dass sie Menschen zur Abgabe einer St.Erkl. auffordern, die aber garnicht verpflichtet wären. Die Aufforderung gilt als zurückgenommen. :D

So einfach und so menschlich kann es manchmal laufen. Das hat mich riesig gefreut, denn damit ist mein Vertrauen ins Finanzamt wieder hergestellt. :)
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