Gemeinsame Veranlagung aber getrennte Freistellungsaufträge

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MatthiasHoeller
Beiträge: 5
Registriert: 11. Aug 2019, 21:52

Gemeinsame Veranlagung aber getrennte Freistellungsaufträge

Beitrag von MatthiasHoeller »

Hallo,

meine Frau und ich lassen uns einkommensteuerlich gemeinsam veranlagen. Jetzt hat sich folgende Frage ergeben:
Können wir trotzdem weiterhin getrennte Freistellungsaufträge behalten also 801€ pro Person? Und das quasi erst nachträglich bei der Steuererklärung dann zusammenrechnen?

Danke & Ciao,
Matthias Höller
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Gemeinsame Veranlagung aber getrennte Freistellungsaufträge

Beitrag von schlauelia »

im Prinzip ja, aber die Banken fragen bei Eheleuten nach - warum von Ihnen diese Frage?
MatthiasHoeller
Beiträge: 5
Registriert: 11. Aug 2019, 21:52

Re: Gemeinsame Veranlagung aber getrennte Freistellungsaufträge

Beitrag von MatthiasHoeller »

schlauelia hat geschrieben: im Prinzip ja, aber die Banken fragen bei Eheleuten nach - warum von Ihnen diese Frage?
Wir haben erst vor kurzem geheiratet und jeder von uns beiden hat schon seine 801€ Freistellungsaufträge bei diversen Banken, Tagesgeld und Depots für sich eingeteilt. Wir möchten uns den Aufwand sparen, jetzt da überall den Formularkrieg durchzuführen um das auf gemeinsame Freistellungsaufträge umzustellen. Bei einer Bank kam die Aussage, dass der gemeinsame Freistellungsauftrag gemacht werden müssen sobald man gemeinsam die Einkommensteuer veranlagt.

Wir sind froh dass das anscheinend nicht so ist laut Ihrer Antwort, vielen Dank für die Hilfe!

Beste Grüße
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