Rückwirkende Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TDE
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Registriert: 19. Sep 2018, 14:00

Rückwirkende Steuererklärung

Beitrag von TDE »

Hallo,

ich habe eine recht allgemeine Frage und weiß nicht, ob die hier richtig verortet ist. Denoch zu Thema:

Ich habe vor, meine erste Steuererklärung zu machen. Mein Studium habe ich im Herbst 2015 beendet. Danach ging ich für ein Jahr einen Halbtagsjob mit Aufstockung nach. Seit Dez. 2016 arbeite ich Vollzeit in Öffentlichen Dienst.

Meine Frage ist folgende:
Wie weit rückwirkend kann ich meine SE machen? Mir fiel die WISO Steuersoftware ins Auge. Brauche ich die für 2018 oder für alle Jahre neu (also für 2017 etc.), die ich geltend machen möchte? Lohnen sich die Jahre ohne Vollzeitbeschäftigung überhaupt?

Vielen Dank.

BG Tom
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Rückwirkende Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Wie weit rückwirkend kann ich meine SE machen? Bis 2014.
Lohnen sich die Jahre ohne Vollzeitbeschäftigung überhaupt? Das kann Ihnen hier auch keiner sagen, ohne Ihre persönlichen Verhältnisse zu kennen. Man sollte in dem betreffenden Jahr aber zumindest Steuern gezahlt haben.
Seit Dez. 2016 arbeite ich Vollzeit in Öffentlichen Dienst. Da dürfte sich eine Steuererklärung vermutlich lohnen, weil Sie dann zumindest im Dezember zuviel bezahlt haben.
Mein Studium habe ich im Herbst 2015 beendet. Und hatten Sie in 2015 dann noch einen Job, in dem Sie Steuern gezahlt haben?
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