Gemeinsame Veranlagung und Folgen von Kirchensteuer und Elterngeld

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MK189
Beiträge: 3
Registriert: 18. Jan 2018, 12:36

Gemeinsame Veranlagung und Folgen von Kirchensteuer und Elterngeld

Beitrag von MK189 »

Hallo,

Ich hoffe ich stelle meine Frage im richtigen Forum und dass man mir hier weiterhelfen kann.


Mein Mann und ich sind seit September 2017 verheiratet und wir müssen demnächst die Steuererklärung machen.

Momentan sind wir automatisch bei Steuerklassen 4/4.

Gehälter:

Mein Mann: ca 42.000 Euro brutto im Jahr / kein Kirchenmitglied

Ich: zwischen 42.000 - 55.000 Euro (je nach Boni) brutto im Jahr / kirchensteuerpflichtig 9%


Nun habe ich folgende Fragen:

1- wenn wir verheiratet sind, heißt es dass wir automatisch gemeinsam veranlagen?

2- wie wird in der Zukunft die Kirchensteuer berechnet? Bleibt es bei 9% von meinem Gehalt oder muss mein konfessionsloser Mann die auch zahlen?


3- wir kriegen in April ein Kind und ich mache ein Jahr Elternzeit. Soweit ich weiß wird meine ElternGeld bei der Progressionsberechnung vom Steuersatz bei meinem Mann berücksichtigt. Wie ist es allerdings dann mit der Kirchensteuer? Wird die Höhe der Nachzahlung auf Basis von seinem Einkommen berechnet oder die Summe der Eltergeldbeträge, die ich erhalten habe?


Vielen Dank im Voraus

Maria
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gemeinsame Veranlagung und Folgen von Kirchensteuer und Elterngeld

Beitrag von muemmel »

1. Nö. Sie können sich aussuchen, wie Sie veranlagt werden.
2. Es bleibt bei Ihren 9 %, solange Sie mehr verdienen als Ihr Gatte.
3. Frage ist unverständlich - Ihr Mann zahlt doch gar keine Kirchensteuer. Und auf Ihr Elterngeld fällt auch keine Kirchensteuer an. Allerdings könnte Ihr Gatte dann mit der Zahlung des "besonderen Kirchgelds" dran sein, weil er in dem Jahr mehr verdient als Sie. Das ist aber äußerst uneinheitlich geregelt - da müßten Sie schon mal Kirche und Bundesland benennen.
MK189
Beiträge: 3
Registriert: 18. Jan 2018, 12:36

Re: Gemeinsame Veranlagung und Folgen von Kirchensteuer und Elterngeld

Beitrag von MK189 »

Danke für die Antwort.

Es geht um das Saarland und die römisch katholische Kirche

Nun wenn wir die Wahl haben, würde ich sagen, dass in unserem Fall die gemeinsame Veranlagung weder jetzt noch in 2018 Sinn macht... Dann würden wir die Problematik mit der Kirchensteuer / Kirchengeld und Progressionsvorbehalt vom elterngeld ganz ausweichen... oder verstehe ich das falsch ?
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gemeinsame Veranlagung und Folgen von Kirchensteuer und Elterngeld

Beitrag von muemmel »

Es geht um das Saarland und die römisch katholische Kirche Da kommt es wieder auf das Bistum an - in den Bistümern Speyer und Trier wird das besondere Kirchgeld erhoben.
Dann würden wir die Problematik mit der Kirchensteuer / Kirchengeld und Progressionsvorbehalt vom elterngeld ganz ausweichen... oder verstehe ich das falsch ? Das nennt man "das Kind mit dem Bade ausschütten" - Sie würden sämtliche Vorteile des Ehegattensplittings verlieren. Ohne das durchgerechnet zu haben, scheinen mir die Nachteile deutlich die Vorteile zu überwiegen. Kirchensteuer und Kirchgeld kann man übrigens steuerlich absetzen.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gemeinsame Veranlagung und Folgen von Kirchensteuer und Elterngeld

Beitrag von muemmel »

Zur Höhe des besonderen Kirchgeldes: Da 2018 ein Familieneinkommen von knapp über 50.000 Euro anfallen wird, beträgt das bK 276 Euro.
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