"Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MrFax
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"Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Guten Abend,

ich habe mich meine ersten Berufsjahre seit 2013 um die Steuererklärung gedrückt und möchte nun vor Jahresende noch eine Antragsveranlagung für die letzten Jahre machen. Kann jemand ein Steuerprogramm empfehlen, welches dafür gut geeignet ist, also mehrere Jahre abdeckt? Die meisten Programme sind ja nur für ein bestimmtes Jahr.

Danke im Voraus!
reckoner
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,

warum nimmst du nicht ElsterFormular? Ist gratis, kann mehrere Jahre, bietet einige Plausibilitätsprüfungen und zeigt sogar ein - unverbindliches - Ergebnis.
Und falls du irgendwo nicht klar kommst kannst du ja nochmal hier im Forum fragen.

Weil du Anfänger bist: In der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 11 musst du "Ja" auswählen (das ist der mit Abstand häufigste Fehler, und dann stimmt die Berechnung nicht).

Stefan
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Danke schonmal!

Sollte noch wer ne gute Alternative zu Elster kennen, könnt ihr gerne noch kommentieren.
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Habe mich fürs erste für Wiso-Steuer 2014 entschieden und bin nun soweit meine Daten einzutragen.

2013 war ich Rechtsreferendar und bin mir unsicher bezüglichwechselnder Arbeitsstätten, Fahrtkosten und Auswärtstätigkeiten.

Sitz des zugeordneten Landgerichts und Referendar-AG-Standort 1: (A)

Erstwohnsitz: (E) 100 km von A entfernt
Zweitwohnsitz (Eltern): (Z)75 km von A entfernt

Dienstort (D1) 10 km von Z entfernt (während dieser 5 Monate hauptsächlich in Z gewohnt)
Dienstort (D2): 0km von E entfernt (3 Monate, natürlich in E gewohnt)
Ag-Standort 2: (AG2) 19 km von E entfernt

Habe zunächst alle 3 Arbeitsstätten bei den Fahrtkosten eingetragen und A als einzig einzutragende Adresse

Ist es nicht sinnvoller eine andere Adresse z.B. D1 einzutragen? Ganz falsch ist das ja jedenfalls nicht.
Sollen die Fahrten zur AG demnach dann unter Auswärtstätigkeit angegeben werden? (längste Strecken)

Auf der Lohnbescheinigung steht eine 0 unter 17. und 18., obwohl ich Fahrtkosten für die AG-Fahrten, nicht aber für Fahrten zu den Dienstorten erhalten habe, was ja auch eher für die zweite Variante spricht.
reckoner
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Habe mich fürs erste für Wiso-Steuer 2014 entschieden und bin nun soweit meine Daten einzutragen.
Grundsätzlich OK. Aber du hattest nach mehreren Jahren gefragt, daher hatte ich Elster empfohlen.
Ist es nicht sinnvoller eine andere Adresse z.B. D1 einzutragen? Ganz falsch ist das ja jedenfalls nicht.
Nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgeschrieben, du darfst nur wirklich zurückgelegte Entfernungen eintragen. Und falls das der ungünstigere Weg war (sprich: du hast eigentlich am falschen Wohnort übernachtet), dann zählt es nur wenn sich dort auch dein Lebensmittelpunkt befindet (Familie, Vereine u.s.w.). Man kann den Block "Entfernungspauschale" mehrmals ausfüllen (sowohl unterschiedlicher Wohnort als auch unterschiedlicher Arbeitsort wäre ein Grund dafür).
Sollen die Fahrten zur AG demnach dann unter Auswärtstätigkeit angegeben werden? (längste Strecken)
Anmerkung vorweg: Zum Glück schon die neue Rechtslage (diese gilt ab 2014), sonst würde es noch komplizierter.
Du hast eine erste Tätigkeitsstätte, Fahrten dorthin gehören zur Entfernungspauschale, alles andere sind Dienstreisen bzw. Auswärtstätigkeiten (=doppelte Entfernung).
Auf der Lohnbescheinigung steht eine 0 unter 17. und 18., obwohl ich Fahrtkosten für die AG-Fahrten, nicht aber für Fahrten zu den Dienstorten erhalten habe, was ja auch eher für die zweite Variante spricht.
Das verstehe ich nicht richtig. Hast du einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen oder nicht?

Stefan
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

reckoner hat geschrieben:Hallo,
Habe mich fürs erste für Wiso-Steuer 2014 entschieden und bin nun soweit meine Daten einzutragen.
Grundsätzlich OK. Aber du hattest nach mehreren Jahren gefragt, daher hatte ich Elster empfohlen.

Ja :-) Ich wollte nur mitteilen, dass ich mich umentschieden habe und un einzelne Jahre mit ggfs. anderer Software mache, für 2013 jetzt mal so anfange.

Ist es nicht sinnvoller eine andere Adresse z.B. D1 einzutragen? Ganz falsch ist das ja jedenfalls nicht.
Nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgeschrieben, du darfst nur wirklich zurückgelegte Entfernungen eintragen. Und falls das der ungünstigere Weg war (sprich: du hast eigentlich am falschen Wohnort übernachtet), dann zählt es nur wenn sich dort auch dein Lebensmittelpunkt befindet (Familie, Vereine u.s.w.). Man kann den Block "Entfernungspauschale" mehrmals ausfüllen (sowohl unterschiedlicher Wohnort als auch unterschiedlicher Arbeitsort wäre ein Grund dafür).

Das mit dem mehrmals ausfüllen habe ich noch nicht gesehen. Der Arbeitsort wechselte ja wären des Jahres. Und der "falsche" Übernachtungsort ist logisch zu argumentieren. Die Fahrtzeit (1 Stunde nonstop mit der Bahn für 100km) ist vom Erstwohnsitz kürzer als vom Zweitwohnsitz.
Es sind beides offizielle Wohnsitze (Lebensmitelpunkt etc.). Das dürfte meiner rechtlichen Einschätzung nach für das Finanzamt nicht zu hinterfragen sein.
Sollen die Fahrten zur AG demnach dann unter Auswärtstätigkeit angegeben werden? (längste Strecken)
Anmerkung vorweg: Zum Glück schon die neue Rechtslage (diese gilt ab 2014), sonst würde es noch komplizierter.
Du hast eine erste Tätigkeitsstätte, Fahrten dorthin gehören zur Entfernungspauschale, alles andere sind Dienstreisen bzw. Auswärtstätigkeiten (=doppelte Entfernung).

s.o. die erste Tätigkeitsstätte wechselte innerhalb des Jahres.
Auf der Lohnbescheinigung steht eine 0 unter 17. und 18., obwohl ich Fahrtkosten für die AG-Fahrten, nicht aber für Fahrten zu den Dienstorten erhalten habe, was ja auch eher für die zweite Variante spricht.
Das verstehe ich nicht richtig. Hast du einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen oder nicht?
Stefan
Ich habe für die AG-Fahrten Fahrtkosten erhalten, nicht aber für die Fahrten zwischen Wohnsitz und zugewiesenen Dienstort. Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht jedoch "0".

Danke für die Hilfe!
Matthias
reckoner
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich habe für die AG-Fahrten Fahrtkosten erhalten, nicht aber für die Fahrten zwischen Wohnsitz und zugewiesenen Dienstort.
Hast du die Kosten über die normale Lohnabrechnung erhalten? Wenn ja, an welcher Stelle wurden sie gezahlt (worauf ich hinaus will: zum Brutto oder zum Netto)

Stefan
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Fahrtkosten sind auf der Lohnabrechnung nicht verzeichnet. Ich habe getrennte Bescheide über Fahrtkostenerstattung erhalten (ohne Steuerabzug) in voller Höhe.
reckoner
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,

noch was von oben, hatte ich übersehen:
Das mit dem mehrmals ausfüllen habe ich noch nicht gesehen.
Ich weiß nicht wie das bei WISO geht, aber grundsätzlich kann man mehrere Entfernungspauschalen eintragen (bei Elster lässt sich der Block nochmals einfügen). Das braucht man immer dann wenn sich ein Ort ändert (Wohnort, Arbeitsort, in bestimmten Fällen auch die Fahrtstrecke).
Fahrtkosten sind auf der Lohnabrechnung nicht verzeichnet. Ich habe getrennte Bescheide über Fahrtkostenerstattung erhalten (ohne Steuerabzug) in voller Höhe.
Dann müssten sie imho in der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
Aber auch wenn nicht würde ich es entweder selber eintragen, oder die abzusetzenden Fahrtkosten entsprechend kürzen.

Stefan
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

reckoner hat geschrieben:Hallo,

noch was von oben, hatte ich übersehen:
Das mit dem mehrmals ausfüllen habe ich noch nicht gesehen.
Ich weiß nicht wie das bei WISO geht, aber grundsätzlich kann man mehrere Entfernungspauschalen eintragen (bei Elster lässt sich der Block nochmals einfügen). Das braucht man immer dann wenn sich ein Ort ändert (Wohnort, Arbeitsort, in bestimmten Fällen auch die Fahrtstrecke).
ich kann mehrere Strecken eingeben, aber nur eine Adresse, es sei denn das wird am Ende der Erklärung noch mal abgefragt. Wenne s bei einer Adresse bleibt, trage ich nur D1 ein. Die AG-Fahrten dann unter Auswärtsfahrten.
Fahrtkosten sind auf der Lohnabrechnung nicht verzeichnet. Ich habe getrennte Bescheide über Fahrtkostenerstattung erhalten (ohne Steuerabzug) in voller Höhe.
Dann müssten sie imho in der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
Aber auch wenn nicht würde ich es entweder selber eintragen, oder die abzusetzenden Fahrtkosten entsprechend kürzen.[/quote]

Klingt einleuchtend. Hab ich mich auch gewundert, dass es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Werde die Auswärtskosten dann entsprechend kürzen.
Danke!
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Noch mal eine Nachfrage: Gilt bei Deinstreisen nur die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Ziel (x2) oder ist die Entfernung zwischen Wohnsitz und Ziel (x2) absetzbar?
reckoner
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,
ich kann mehrere Strecken eingeben, aber nur eine Adresse, es sei denn das wird am Ende der Erklärung noch mal abgefragt.
Nein, das wird ziemlich sicher nicht abgefragt, wo soll WISO das denn hinpacken (WISO hat am Ende auch nur die normalen Formulare).
Unter Entfernungspauschale gibt es aber - jeweils - ein Freitextfeld, und da kann man Adressen, Zeiten und Gründe eintragen. Sicher gibt es das bei WISO auch, im offiziellen Formular ist das für die Entfernungspauschale Anlage N Zeile 31.
Dito für Reisekosten, auch dort kann und sollte man kurz skizzieren, wann, wohin und warum man gereist ist.
Wenn es aufwendiger ist (sehr viele Dienstreisen), dann kann man natürlich auch eine gesonderte Aufstellung beilegen (etwa bei einem Vertreter ein Fahrtenbuch o.ä.), und in das Formular nur die Summe eintragen.
Klingt einleuchtend. Hab ich mich auch gewundert, dass es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Werde die Auswärtskosten dann entsprechend kürzen.
Ja, würde ich jedenfalls so machen. Und diesen Umstand dann auch in dem besagten Textfeld erwähnen (also dass die Kosten um den Zuschuss gekürzt wurden - nicht dass das Finanzamt nochmal kürzt, wenn es von dem Zuschuss erfährt).
Gilt bei Deinstreisen nur die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Ziel (x2) oder ist die Entfernung zwischen Wohnsitz und Ziel (x2) absetzbar?
Grundsätzlich kannst du die Fahrten absetzen die du auch getätigt hast. Bist du direkt von zu Hause gefahren zählt das, und wenn du auf dem Weg beim ersten Arbeitsplatz vorbei bist (im Sinne von reingegangen, also nicht nur - zufällig - vorbeigefahren, weil es auf dem Weg lag), dann musst du die Fahrt aufteilen.

Unterschied Entfernungspauschale zu Dienstreise (sicher nicht abschließend):
Bei der Entfernungspauschale ist es egal wie du dich bewegt hast (PKW, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit, zu Fuß etc.), es gibt nur 30 Cent pro Entfernungskilometer und der Höchstbetrag - ohne speziellen Nachweis - liegt bei 15.000 km bzw. 4.500 Euro.
Bei Dienstreisen musst du mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW gefahren sein, es gibt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (praktisch ist das der doppelte Betrag), und falls gewünscht darfst du die wirklichen Kosten nachweisen (Fahrtenbuch ist dann Pflicht).

Stefan
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Unterschied Entfernungspauschale zu Dienstreise (sicher nicht abschließend):
Bei der Entfernungspauschale ist es egal wie du dich bewegt hast (PKW, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit, zu Fuß etc.), es gibt nur 30 Cent pro Entfernungskilometer und der Höchstbetrag - ohne speziellen Nachweis - liegt bei 15.000 km bzw. 4.500 Euro.
Bei Dienstreisen musst du mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW gefahren sein, es gibt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (praktisch ist das der doppelte Betrag), und falls gewünscht darfst du die wirklichen Kosten nachweisen (Fahrtenbuch ist dann Pflicht).

Stefan
Ich bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Die Belege habe ich nicht mehr, da eingereicht. Dass ich die besser kopiert hätte, weiß ich auch :-(.

Dort wo ich keine Erstattung habe muss ich also mit Fahrtenbuch nachweisen? Reicht es da nicht dass das plausibel ist?

Matthias
reckoner
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Dort wo ich keine Erstattung habe muss ich also mit Fahrtenbuch nachweisen?
Manchmal schreibe ich einfach zu viel, vergiss das mit dem Fahrtenbuch (war für etwas anderes).
Reicht es da nicht dass das plausibel ist?
Ja, sollte reichen. EDIT: Dann aber natürlich nur die Kosten der Fahrkarten, nicht die 30 Cent, nur so der Vollständigkeit halber.

Und wenn das nicht reicht poste nochmal hier.

Stefan
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Hat doch noch bis nach Weihnachten gedauert alle Daten einzutragen, aber unterm Weihnachtsbaum hat man ja noch bisschen andere Verpflichtungen :-).
Kann man eigentlich Werbungskosten ins nächste Jahr transferieren?
Hab einfach mal mein komplettes Studium im ersten Verdienstjahr mit angegeben in der Hoffnung, dass demnächst endlich entschieden wird, ob Erststudium auch Werbungskosten sind.
MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Hat doch noch bis nach Weihnachten gedauert alle Daten einzutragen, aber unterm Weihnachtsbaum hat man ja noch bisschen andere Verpflichtungen :-).
Kann man eigentlich Werbungskosten ins nächste Jahr transferieren? Hab 2013 gar nicht so viel an Steuern gezahlt und könnte die osten gut in den Folgejahren gebrauchen.
Hab einfach mal mein komplettes Studium im ersten Verdienstjahr mit angegeben in der Hoffnung, dass demnächst endlich entschieden wird, ob Erststudium auch Werbungskosten sind.
reckoner
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Kann man eigentlich Werbungskosten ins nächste Jahr transferieren?
Nein, Kosten gehören grundsätzlich in das Jahr in dem man sie hatte (der Zahlungszeitpunkt ist entscheidend).
Vortragen kann man nur Verluste, dazu müssen die Werbungskosten aber höher als das Einkommen sein, und zwar in jedem Jahr in dem man vortragen möchte.
Konkret: Wenn du 2013 Verluste hattest, und erst 2017 richtige Gewinne, dann müssen 2014, 2015 und 2016 auch bei Null oder schlechter gelegen haben.
Hab 2013 gar nicht so viel an Steuern gezahlt und könnte die osten gut in den Folgejahren gebrauchen.
Die Steuererklärung ist kein Wunschkonzert.
Hab einfach mal mein komplettes Studium im ersten Verdienstjahr mit angegeben in der Hoffnung,
Auch da gilt das Abflussprinzip, es gehört also wahrscheinlich in mehrere Jahre.

Stefan
paylituzu
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von paylituzu »

Thanks for the info.
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