Freiberufler + Studentin = Zusammenveranlagung?
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Freiberufler + Studentin = Zusammenveranlagung?
Hallöchen zusammen!
Bei uns stellt sich folgende Situation dar. Ich bin Freiberufler mit einem sehr geringen Einkommen. Für 2016 habe ich ca. 6000€ Gewinn gemacht. Demzufolge werde ich dieses Jahr auch keine Steuern zahlen. Außerdem, schleppe ich noch einen 17.000€ Verlustvortrag mit mir herum. Der wird dann folglich dieses Jahr auf 11.000€ sinken. Meine Frau ist Studentin (Zweitausbildung). Sie könnte ihre Unigebühren demzufolge als Werbungskosten absetzen und sich auch einen Verlustvortrag aufbauen. Ist das soweit richtig? Meine Frage wäre jetzt, ob sich in unserem Fall eine Zusammenveranlagung lohnen würde.
Nach meinem Verständnis, würde ihr Verlust (ca. 2000€) mit meinem Gewinn verrechnet werden und dieser auf 4000€ schrumpfen, was meinen Verlustvortrag weniger schmälern würde, als wenn ich mich getrennt veranlagen lasse. Stimmt das soweit und würdet ihr dieses Vorgehen in meinem Fall empfehlen?
Vielen Dank im Voraus!
Bei uns stellt sich folgende Situation dar. Ich bin Freiberufler mit einem sehr geringen Einkommen. Für 2016 habe ich ca. 6000€ Gewinn gemacht. Demzufolge werde ich dieses Jahr auch keine Steuern zahlen. Außerdem, schleppe ich noch einen 17.000€ Verlustvortrag mit mir herum. Der wird dann folglich dieses Jahr auf 11.000€ sinken. Meine Frau ist Studentin (Zweitausbildung). Sie könnte ihre Unigebühren demzufolge als Werbungskosten absetzen und sich auch einen Verlustvortrag aufbauen. Ist das soweit richtig? Meine Frage wäre jetzt, ob sich in unserem Fall eine Zusammenveranlagung lohnen würde.
Nach meinem Verständnis, würde ihr Verlust (ca. 2000€) mit meinem Gewinn verrechnet werden und dieser auf 4000€ schrumpfen, was meinen Verlustvortrag weniger schmälern würde, als wenn ich mich getrennt veranlagen lasse. Stimmt das soweit und würdet ihr dieses Vorgehen in meinem Fall empfehlen?
Vielen Dank im Voraus!
Re: Freiberufler + Studentin = Zusammenveranlagung?
Meine Frau ist Studentin (Zweitausbildung). Sie könnte ihre Unigebühren demzufolge als Werbungskosten absetzen Ja.
und sich auch einen Verlustvortrag aufbauen. Nur bei getrennter Veranlagung - ansonsten wird das mit Ihrem Einkommen verrechnet, folglich wird eben kein Verlust vorgetragen.
Stimmt das soweit und würdet ihr dieses Vorgehen in meinem Fall empfehlen? Zweimal ja. Unabhängig davon wird sich das FA allerdings fragen, wovon Sie beide eigentlich leben...
und sich auch einen Verlustvortrag aufbauen. Nur bei getrennter Veranlagung - ansonsten wird das mit Ihrem Einkommen verrechnet, folglich wird eben kein Verlust vorgetragen.
Stimmt das soweit und würdet ihr dieses Vorgehen in meinem Fall empfehlen? Zweimal ja. Unabhängig davon wird sich das FA allerdings fragen, wovon Sie beide eigentlich leben...
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Re: Freiberufler + Studentin = Zusammenveranlagung?
Danke erstmal für die Antwort. Das Finanzamt kann sich gerne fragen wovon wir leben. Das ist mir erstmal egal. Von Luft und Liebe natürlich Meine Frau bekommt ja noch Bafög. Das ist ja aber für die Steuererklärung erstmal nicht wirklich relevant.muemmel hat geschrieben:Meine Frau ist Studentin (Zweitausbildung). Sie könnte ihre Unigebühren demzufolge als Werbungskosten absetzen Ja.
und sich auch einen Verlustvortrag aufbauen. Nur bei getrennter Veranlagung - ansonsten wird das mit Ihrem Einkommen verrechnet, folglich wird eben kein Verlust vorgetragen.
Stimmt das soweit und würdet ihr dieses Vorgehen in meinem Fall empfehlen? Zweimal ja. Unabhängig davon wird sich das FA allerdings fragen, wovon Sie beide eigentlich leben...
Re: Freiberufler + Studentin = Zusammenveranlagung?
Das Finanzamt kann sich gerne fragen wovon wir leben. Das sollte ein Hinweis darauf sein, daß es SIE fragen wird.
Meine Frau bekommt ja noch Bafög. Das ist ja aber für die Steuererklärung erstmal nicht wirklich relevant. Richtig.
Meine Frau bekommt ja noch Bafög. Das ist ja aber für die Steuererklärung erstmal nicht wirklich relevant. Richtig.
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Re: Freiberufler + Studentin = Zusammenveranlagung?
Ich muss direkt nochmal nachfragen, weil sich bei uns eine Änderung ergeben hat. Meine Frau hat in 2016 doch ein wenig Geld verdient. Laut Lohnsteuerbescheinigung ca. 3500€. Zwar bekommen wir durch das Absetzen ihrer Unikosten dadurch ca. 400€ von der Einkommenssteuer wieder, aber ihr Verdienst schmälert natürlich meinen Verlustvortrag. Im Moment tendiere ich deshalb für 2016 doch eher zu einer getrennten Veranlagung, da jetzt die Vorteile einer gemeinsamen Veranlagung eigentlich wegfallen. Können Sie mir das bestätigen?
Re: Freiberufler + Studentin = Zusammenveranlagung?
Kann ich. Die Steuern kriegt Ihre Frau ja trotzdem zurück - schließlich liegt sie mit 3.500 Euro weit unter dem Freibetrag einer Einzelperson.