Heiraten bei Wochenendbeziehung Deutschland-Schweiz

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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LyricaLucia
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Registriert: 21. Aug 2017, 11:02

Heiraten bei Wochenendbeziehung Deutschland-Schweiz

Beitrag von LyricaLucia »

Mein Partner und ich woll 2018 Heiraten. Während ich in Deutschland arbeite, macht er in der Schweiz noch mindestens bis 2019 seinen Doktor fertig. Wir gehen davon aus, dass Heiraten für uns kurzfristig eher steuerliche Nachteile haben wird. Aber wie groß werden diese ausfallen? Ich habe nach ein paar Stunden googlen leider keinen ähnlichen Fall gefunden. Er verdient ca. 70.000 CHF brutto und ich ca. 65.000 EUR brutto. Ich werde wohl in Steuerklasse IV bleiben. Werden unsere Gehälter üüberhaupt zur Verrechnung zusammengelegt, wenn er ausschließlich in der Schweiz steuern zahlt und ich ausschließlich in Deutschland? Wohnsitze sind auch getrennt. (Bonusfrage wäre, ob sich eine doppelte Haushaltsführung lohnt. Damit habe ich mich noch nicht beschäftigt. Ich nehme aber an, dass es nur Sinn macht, wenn er in Deutschland Steuern zahlen würde)

Nach 2019 würde er dann zu mir ziehen. Ich nehme an, dass es sich lohnt für die Zeit, in der er sich arbeitssuchend meldet dann kursfristig in Steuerklasse III und V zu wechseln?

Vielen lieben Dank! Ich nehme auf gerne weiterführende Literaturvorschläge an.
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Heiraten bei Wochenendbeziehung Deutschland-Schweiz

Beitrag von reckoner »

Hallo,

erstmal kann eine Hochzeit steuerlich nie ein Nachteil sein, im schlimmsten Fall kann man die Einzelveranlagung wählen (dann alles wie unverheiratet).

Konkret zu euch: Solange dein Partner in der Schweiz lebt ist er steuerlich nicht existent, eine gemeinsame Veranlagung ist nicht möglich. Und damit bleibt deine Steuerklasse auch auf 1 (wobei 4 praktisch das Selbe wäre).

Zu 2019: Wird er denn überhaupt Arbeitslosengeld bekommen?

Nochmal was grundsätzliches: Die Steuerklassen regeln nur die Lohnsteuern (quasi eine Vorauszahlung). Am Ende, also nach der Steuererklärung, kommt unabhängig von den Steuerklassen immer die gleiche Steuer heraus.
Und bei Einkünften auf Steuerklasse 5 besteht Erklärungspflicht.

Stefan
LyricaLucia
Beiträge: 2
Registriert: 21. Aug 2017, 11:02

Re: Heiraten bei Wochenendbeziehung Deutschland-Schweiz

Beitrag von LyricaLucia »

Vielen Dank! Das beruhigt mich doch schon etwas. Wir hatten nur wage etwas von der "Heiratsstrafe" in der Schweiz gehört. Dann wird es wohl sinn machen die nächsten Jahre einfach I bzw. IV zu bleiben und den Rest über die Steuererklärung zu klären.
Es wird nach der Promotion direkt nach Deutschland kommen und sich hier evtl. arbbeitssuchend melden. Es ist auch in Erwägung zu ziehen sich den Aufwand zu sparen und einfach ein paar Monate "Urlaub" zu machen.
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Heiraten bei Wochenendbeziehung Deutschland-Schweiz

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wir hatten nur wage etwas von der "Heiratsstrafe" in der Schweiz gehört.
Das ist ja hier ein deutsches Forum, und daher bezog ich mich auch nur auf die Rechtslage in Deutschland.
Ob es in der Schweiz das was du ansprichst gibt bzw. was damit überhaupt gemeint ist kann ich nicht sagen, ich glaube da muss du mal in einem schweizer Forum fragen.
Es wird nach der Promotion direkt nach Deutschland kommen und sich hier evtl. arbbeitssuchend melden.
Wie schon angedeutet wird er dann imho keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Und damit erübrigen sich alle Überlegungen in Richtung der Steuerklasse (dabei geht es nicht um den geringeren Steuerabzug, sondern darum, dass derjenige mit den Lohnersatzleistungen nicht die Steuerklasse 5 haben sollte - die Höhe der Leistungen richtet sich nämlich nach dem letzten Nettoverdienst).

Stefan
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