Hallo Forum,
ich bin derzeit damit beschäftigt meine Steuererklärung für 2016 fertigzustellen. Ich studiere derzeit im Master. Ich habe zu meiner Steuererklärung 2016 auch die Erklärungen für 2010-2015 nachträglich vorgefertigt. Derzeit arbeite ich parallel zum Studium als Werkstudent. Dabei kamen mir eine Frage auf...
Ich hatte im vergangenen Jahr 2016 etwa 6140€ Bruttoarbeitslohn (davon 240€ Lohnsteuer) zu verzeichnen..heißt dies, dass sich die Steuererklärungen aus 2010-2015 nur lohnen würden wenn diese einen Verlustvortrag von mehr 6140€ aufweisen würden?
Vielen Dank im Voraus.
Werkstudent Steuererklärung
Re: Werkstudent Steuererklärung
heißt dies, dass sich die Steuererklärungen aus 2010-2015 nur lohnen würden wenn diese einen Verlustvortrag von mehr 6140€ aufweisen würden? Nicht einmal dann - Kosten für den Bachelor sind Sonderausgaben. Und die sind gar nicht vortragbar... Oder haben Sie vor dem Bachelor schon eine Berufsausbildung absolviert?