Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
Hallo zusammen,
mein langjähriger Partner und ich möchten heiraten. Wir wohnen in verschiedenen Städten, schon immer. Das soll auch so bleiben. Ansonsten sind wir ein ganz "normales" Paar. Ich bin berufstätig, mein Partner Rentner. Eine Einstufung in 3 und 5 wäre für uns - nach meinen Recherchen - das günstigste. Allerdings finde ich sehr unterschiedliche Aussagen, ob die verschiedenen Wohnsitze problematisch sind. Könnt Ihr mir bitte helfen?
Vielen Dank
Dori
mein langjähriger Partner und ich möchten heiraten. Wir wohnen in verschiedenen Städten, schon immer. Das soll auch so bleiben. Ansonsten sind wir ein ganz "normales" Paar. Ich bin berufstätig, mein Partner Rentner. Eine Einstufung in 3 und 5 wäre für uns - nach meinen Recherchen - das günstigste. Allerdings finde ich sehr unterschiedliche Aussagen, ob die verschiedenen Wohnsitze problematisch sind. Könnt Ihr mir bitte helfen?
Vielen Dank
Dori
Re: Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
Könnt Ihr mir bitte helfen? Wer keinen gemeinsamen Wohnsitz hat, lebt "dauernd getrennt" und bleibt in Steuerklasse 1.
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- Beiträge: 2079
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Re: Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
das ist falsch!
Eine Wohnung wird als Ehewohnung genommen und die andere ist Zweitwohnsitz: dann 3/5!
Lia
Eine Wohnung wird als Ehewohnung genommen und die andere ist Zweitwohnsitz: dann 3/5!
Lia
Re: Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
Danke Lia . Aber das ist bei uns eher nicht machbar, da beide Wohnungen dafür nicht geeignet sind und die jeweiligen Vermieter das ja bestätigen müssten :-/. Hinzu kommen die ziemlich hohen Zweitwohnsitzsteuern, die beide Städte verlangen. Ich hatte gehofft, es gäbe eine ehrliche (!!!) Lösung.
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
wenn Sie heiraten, muss kein Vermieter bestätigen, dass Sie mit Ihrem Mann auch eine Wohnung gemeinsam nutzen!
Sind Sie denn gar nicht mit ihm zusammen?
Und nur wegen der Zweitwohnungssteuer auf 3/5 verzichten? Ist denn der Grund die Arbeitsorte jeweils? Es gibt auch Städte, die auf diese Steuer verzichten, wenn sie nur wegen der Arbeit genutzt werden. Außerdem ist eine Steuer auch erst nach 1 Jahr fällig - ist hier bei mir so.
Ansonsten müssen Sie mal ausrechnen, was günstiger ist: Steuervorteil 3/5 oder die günstigste Zweitwohnungssteuer!
Lia
Sind Sie denn gar nicht mit ihm zusammen?
Und nur wegen der Zweitwohnungssteuer auf 3/5 verzichten? Ist denn der Grund die Arbeitsorte jeweils? Es gibt auch Städte, die auf diese Steuer verzichten, wenn sie nur wegen der Arbeit genutzt werden. Außerdem ist eine Steuer auch erst nach 1 Jahr fällig - ist hier bei mir so.
Ansonsten müssen Sie mal ausrechnen, was günstiger ist: Steuervorteil 3/5 oder die günstigste Zweitwohnungssteuer!
Lia
Re: Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
Ja, wir sind ein ganz normales Paar, führen nur halt dauerhaft eine Fernbeziehung. Für die Anmeldung - egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz - muss man seit 2015 eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Ja, die Nebenwohnsitzgebühr kann bei Ehepaaren sogar wegfallen, hab ich gerade gefunden.
Da wir beide relativ wenig verdienen, werden wir wohl auf den (relativ geringen) Steuervorteil verzichten.
Aber nochmal lieben Dank für Ihre unvoreingenommene Hilfe
Da wir beide relativ wenig verdienen, werden wir wohl auf den (relativ geringen) Steuervorteil verzichten.
Aber nochmal lieben Dank für Ihre unvoreingenommene Hilfe
Re: Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
das ist falsch! Nö, ist es nicht - Ihr Vorschlag läuft doch auch auf eine gemeinsame Wohnung hinaus bzw. zumindest das Vortäuschen derselben...
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Re: Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
ganz und gar nicht wird dadurch etwas vorgetäuscht und ich gebe garantiert keine Ratschläge zur Hinterziehung!
Ein Ehepaar kann durchaus eine Ehe führen und zwei Wohnungen haben! Steuerlich gibt es keine Probleme.
Lia
Ein Ehepaar kann durchaus eine Ehe führen und zwei Wohnungen haben! Steuerlich gibt es keine Probleme.
Lia
Re: Heiraten - Steuer - getrennte Wohnungen
Ein Ehepaar kann durchaus eine Ehe führen und zwei Wohnungen haben! Das ist in der absoluten Form schlicht falsch. Und Ihre Zeilen liefen durchaus auf die Vortäuschung eines gemeinsamen Wohnsitzes hinaus - deswegen schließe ich das hier jetzt.