Freistellungsbescheid
Verfasst: 14. Sep 2009, 17:13
Hätte gerne gewusst, wie lange ein Freistellungsbescheid gültig ist?
Hab im Hinterkopf, dass er für fünf Jahre gilt, bin mir aber nicht sicher.
Wer kennt sich aus und kann mir antworten
Grüße
Bolle
Hab im Hinterkopf, dass er für fünf Jahre gilt, bin mir aber nicht sicher.
Wer kennt sich aus und kann mir antworten
Grüße
Bolle