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Freistellungsbescheid

Verfasst: 14. Sep 2009, 17:13
von Bolle
Hätte gerne gewusst, wie lange ein Freistellungsbescheid gültig ist?
Hab im Hinterkopf, dass er für fünf Jahre gilt, bin mir aber nicht sicher.
Wer kennt sich aus und kann mir antworten :?:
Grüße
Bolle

Re: Freistellungsbescheid

Verfasst: 15. Sep 2009, 13:15
von Adalbert S.
Hallo Bolle,
der Freistellungsauftrag gilt nur für die Jahre für die er erteilt wurde. Wenn Zuwendungsbestätigungen erteilt wurden, kann er bis zur Erteilung des nächsten Bescheides,im Höchstfall jedoch für 5 Jahre als Bezugsgrundlage verwendet werden.
Das gilt natürlich nur ,sofern bzw. so lange wie die Körperschaft im Sinne ihrer Satzung tätig ist.
Hoffe, ich habe dir geholfen
Gruß
Adalbert