Ja, das nennt man Vorbehaltsnießbrauch.
Der Eigentümer ist im Grundbuch eingetragen; Rechte, Pflichten (und steuerlicher Vorteil) bleiben bei Ihnen.
Die Nießbrauch muss beim Notar eingetragen werden. Bitte lassen Sie dies aber vorab bei einem Steuerberater prüfen.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
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Re: Steuerliche Gewinn
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Re: Rente und Kapitalerträge
Hallo Scorer, Ihr steuerpflichtiger Teil der Rente ist unter dem Grundfreibetrag. Daher müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben. Da der Besteuerungsanteil aber jährlich wächst kann es sein dass in den nächsten Jahren Einkommensteuer zu bezahlen ist. Wie das Funktioniert können Sie hier nac...