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- 6. Okt 2008, 14:50
- Forum: Unternehmer(n)
- Thema: Gewinnermittlung
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Re: Gewinnermittlung
Hallo, :D wer zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung berechtigt ist, bestimmt sich nach § 140 AO. :D Wer& Voraussetzungen (Werte gelten ab 1.1.2004) Land- und Forstwirte: mit Umsätzen bis 350.000 EUR, Gewinn bis 30.000EUR und Wirtschaftswert der Flächen bis 25.000 EUR. Gewerbetreibende: mit Umsätzen ...