Klingt nicht nur so, ist es auch.Klingt (leider) schlüssig...
Es gibt keinen Anspruch auf falsche Rechtsanwendung....auch wenn es im letzten Jahr noch nicht beanstandet worden ist.
Klingt nicht nur so, ist es auch.Klingt (leider) schlüssig...
Es gibt keinen Anspruch auf falsche Rechtsanwendung....auch wenn es im letzten Jahr noch nicht beanstandet worden ist.
Wenn Sie das FA davon überzeugen können...Sind alle benötigten Equipments "Ausgaben"?
Ja. Für die Berechnung des Lohnanteils wird man dennoch auf die Endrechnung warten müssen.Kann ich den bis jetzt gezahlten Teilbetrag für 2023 mit der kommenden Steuererklärung absetzen...
nicht entsorgt und die Kosten in der Steuererklärung wie normal angibt.die Mitteilung, dass das Seminar nicht stattfindet
Die AK würden dann im Verhältnis der Verkehrswerte verteilt.Wäre ein (vom Gutachterausschuss) anerkanntes Gutachten die Lösung, welches mir den jeweiligen Wert der Gebäude bescheinigt?
Nur 2023. Für die Einkommensteuer und die Gewinnermittlung durch EÜR ist das Kalenderjahr maßgebend.Und in diese kommen dann die Umsätze von 2023 und 2024?
...und die Einkommensteuererklärung. Fristablauf ist am 02.09.2024 (da der 31.08. auf einen Samstag fällt). Beide Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln (Elster).Da ich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht habe, ist das einzige was ich abzugeben habe ja eigentlich die EÜR...