… hat man höchstens dann zu fürchten, wenn man die in 2022 geleistete Anzahlung in 2023 geltend machen will!
taxpert
Die Frage sollte ein StB oder LHV -also alle die „Mandanten“ haben- beantworten können!
Die Erstausbildung gehört zu den Sonderausgaben, die Zweitausbildung wäre schon der Einkünfteerzielungsabsicht zuzurechnen, aber selbst dann gäbe es keinen Wk-Pauschbetrag aus dem sich negative Einkünfte ergeben würde.