Die Frage sollte ein StB oder LHV -also alle die „Mandanten“ haben- beantworten können!
Oder liegtcein Fall von unerlaubter Steuerhilfe vor und der „Bearbeiter“ hatctatasächlich gemeint mit diesen Angaben kommt man durch?
taxpert
Die Frage sollte ein StB oder LHV -also alle die „Mandanten“ haben- beantworten können!
Die Erstausbildung gehört zu den Sonderausgaben, die Zweitausbildung wäre schon der Einkünfteerzielungsabsicht zuzurechnen, aber selbst dann gäbe es keinen Wk-Pauschbetrag aus dem sich negative Einkünfte ergeben würde.