Davon ausgehend, dass die Mutter das Haus vor mehr als 10 Jahren angeschafft hat, nein!Peter Peters hat geschrieben: ↑27. Okt 2023, 21:52 Werden auf den Auszahlungsbetrag i.h.v. 60k€ an mich Steuern fällig
Ja natürlich, da er unter keinen Befreiungstatbestand des §3 GrEStG fällt.
taxpert