Die Suche ergab 634 Treffer
- 27. Jun 2019, 08:02
- Forum: Ausgaben
- Thema: Afa Bemessungsgrundlage ermitteln für Home-Office
- Antworten: 9
- Zugriffe: 3545
Re: Afa Bemessungsgrundlage ermitteln für Home-Office
Der letzte Satz ist für mich entscheidend, das heisst doch für mich, dass ich die verbiebenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 29.968,40€ auch noch auf das Gebäude anrechen darf. Oder sehe ich hier etwas falsch? Die Anschaffungsnebenkosten entfallen auf Gebäude UND G+B! Sie sind daher nur anteil...
- 26. Jun 2019, 17:27
- Forum: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Thema: Ansetzen der Erhaltungsaufwendungen
- Antworten: 8
- Zugriffe: 3860
Re: Ansetzen der Erhaltungsaufwendungen
Ich hatte gelesen, dass auf die Kaufnebenkosten hinzugerechnet werden können. Ist auch zutreffend! §6 Abs.1 Nr.1a EStG: 15 Prozent der Anschaffungskosten H6.2 EStH "Anschaffungskosten" Begriff und Umfang > § 255 Abs. 1 HGB §255 Abs.1 Satz 2 HGB: Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkoste...
- 26. Jun 2019, 08:44
- Forum: Ausgaben
- Thema: Afa Bemessungsgrundlage ermitteln für Home-Office
- Antworten: 9
- Zugriffe: 3545
Re: Afa Bemessungsgrundlage ermitteln für Home-Office
Die Kaufpreisaufteilung richtet sich nach Ansicht des BFH nach den Verkehrswerten von G+B und Gebäude. Den Wert von 499.815 € habe ich von Dir übernommen ... Der Anteil für Grund und Boden beträgt 106.026€ und für das Gebäude 393.789,20€. ... und daher auch geschrieben ... Davon ausgehend, dass dies...
- 25. Jun 2019, 15:32
- Forum: Ausgaben
- Thema: Afa Bemessungsgrundlage ermitteln für Home-Office
- Antworten: 9
- Zugriffe: 3545
Re: Afa Bemessungsgrundlage ermitteln für Home-Office
Der Anteil für Grund und Boden beträgt 106.026€ und für das Gebäude 393.789,20€. Davon ausgehend, dass diese zahlen tatsächlich die Verkehrswerte von G+B und Gebäude darstellen, ergibt sich folgende Aufteilung: Anteil G+B = 106.026/499.815 = 21,21% Anteil Gebäude =393.789/499.815 = 78,79% Gesamtkau...
- 25. Jun 2019, 15:05
- Forum: Sonderausgaben, Spenden
- Thema: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
- Antworten: 15
- Zugriffe: 26913
Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Ich empfinde das als steuerliche Ungleichbehandlung. Auf Grund welcher Gesetze ist das erlaubt? EIne Antwort in der Hoffnung, die frage richtig verstanden zu haben! Die im Jahr gezahlte und um etwaige Erstattungen gekürzte KiSt ist steuermindernde Sonderausgabe im Sinne §10 Abs.1 Nr.4 EStG. Die gez...
- 25. Jun 2019, 14:58
- Forum: Veranlagung
- Thema: Steuern nach Scheidung
- Antworten: 4
- Zugriffe: 1432
Re: Steuern nach Scheidung
Sehr grobe Berechnung über LSt-Rechner des BMF: 170.000 € / 24.000 € bei LSt-Klassen III/V: 49.066 € / 5.020 € ESt, Gesamtabzug 54.086 € 170.000 € / 24.000 € bei LSt-Klassen I/I: 57.847 € / 2.209 € ESt, Gesamtbelastung 60.056 € Das Ganze kann durch Wk, Sa (Unterhalt!) natürlich noch mehr oder wenige...
- 24. Jun 2019, 12:01
- Forum: Einnahmen
- Thema: Wie hoch sind die Steuern bei sonstigen Einkünften?
- Antworten: 7
- Zugriffe: 2211
Re: Wie hoch sind die Steuern bei sonstigen Einkünften?
Das lässt sich auf Grund der Angaben nur sehr grob sagen. Geht man auf Grund des angegebenen Bruttoeinkommens von einem zu versteuernden Einkommen von etwa 18.000 € im Jahr aus, so liegt die Grenzbelastung, also die steuerliche Belastung des letzten verdienten Euros, bei etwas über 25%. Durch die zu...
- 24. Jun 2019, 11:52
- Forum: Veranlagung
- Thema: Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag
- Antworten: 6
- Zugriffe: 2035
Re: Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag
Darüber hinaus wüsste ich gerne, ob es für den Verlustvortrag relevant ist, in welchen Zeilen der Werbungskosten die jeweiligen Ausgaben aufgeführt werden? Für die Berechnung der Steuer nein! Für die Prüfung der abgegebenen Erklärung sicherlich ja, wie Sie bereits richtig erkannt haben! Wenn der Eh...
- 24. Jun 2019, 11:48
- Forum: Veranlagung
- Thema: Werbungskosten während Studium: Für zukünftige Arbeitsverhältnisse berücksichtigen?
- Antworten: 1
- Zugriffe: 863
Re: Werbungskosten während Studium: Für zukünftige Arbeitsverhältnisse berücksichtigen?
Nein, die so entstehenden negativen Einkünfte werden mit Ihren positiven Einkünften verrechnet und so die Steuer gesenkt.Muss ich jetzt noch etwas tun, damit die Berücksichtigung passiert?
taxpert
- 24. Jun 2019, 11:46
- Forum: Veranlagung
- Thema: Steuern nach Scheidung
- Antworten: 4
- Zugriffe: 1432
Re: Steuern nach Scheidung
Die Zahlen können so stimmen, da Sie wahrscheinlich Äpfel mit Birnen vergleichen! Bei den 50.000 € handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die tatsächliche Steuer auf das zu versteuernde Einkommen! Bei der Berechnung für die Zukunft haben SIe wahrscheinlich einfach das jeweilige Bruttoeinko...