Der Bescheid wird aber mit Sicherheit vorläufig ergehen, da die "Gewinnerzielungsabsicht noch nivht abschließend geprüft werden kann!".Ja.
taxpert
Der Bescheid wird aber mit Sicherheit vorläufig ergehen, da die "Gewinnerzielungsabsicht noch nivht abschließend geprüft werden kann!".Ja.
Natürlich nur, solange die Dame ihre EInnahmen auch brav versteuert! Ansonsten kommt der ...sollte da nichts einzuwenden sein
... ganz schnell!Richter