Da wahrscheinlich für die zeit der Arbeitslosigkeit ALG bezogen wurde, besteht für 2021 genau deshalb und nur deshalb eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!Samuel_os hat geschrieben: Oder erwarten die jetzt schon im Jahr 2022 eine über das Jahr 2021 da ich jetzt einen Selbstständigenststus habe?
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