Nö, er hat es irgendwie geschafft:Weder noch - die wird auf den GEWINN erhoben, der ja wohl kleiner ist als der Umsatz.
Da ich keine Ausgaben hatte sondern nur diese Einnahmen...
Nö, er hat es irgendwie geschafft:Weder noch - die wird auf den GEWINN erhoben, der ja wohl kleiner ist als der Umsatz.
Da ich keine Ausgaben hatte sondern nur diese Einnahmen...
Macht Taxman das automatisch? Die Daten werden benötigt.Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich nicht ausgefüllt.
Ja, ist es. Entweder Pauschale oder tatsächliche Betriebsausgaben....oder ist dieser im Grunde mit der Betriebsausgabenpauschale abgedekt.
Der hoffentlich vorhandene Steuerberater. Auch bei einer Buchwertfortführung kann es beim übernehmenden Rechtsträger zu Einkünften kommen (§§ 4, 7 UmwStG).Kann mir hier einer einen Tipp für einen entsprechenden Einspruch geben.
Da der Ort der Leistung im Inland liegt, ja (§ 3a Abs. 2).Kann diese einfach ohne niederländische Umsatzsteuer an uns gestellt werden?
Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b) wäre nett.Falls ja, müssen dort irgendwelche Hinweise/Angaben enthalten sein?
Das ist zwar korrekt, nur ist man, wenn es keinen anderen wirtschaftlich vernünftigen Grund für solche abwegigen Konstruktionen gibt, ganz schnell im § 42 AO.Der Vermieter muss nicht gleich Eigentümer einer Sache sein. Vermieter ist derjenige, der laut Mietvertrag das Mietobjekt vermietet.