Was hat das Einkommen meiner Mutter damit zu tun? Das Einkommen der Mutter wird auf den Unterhalt angerechnet. Und ab einer gewissen Einkommenshöhe ist dann halt nichts mehr abzusetzen.
Ist die Ablehung des Finanzamt rechtens? Ja.
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- 1. Mai 2016, 17:32
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- Thema: Finanzielle Unterstützung der Mutter
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- 30. Apr 2016, 17:07
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- Thema: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
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Re: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Es liegt am GRENZsteuersatz, nicht am Durchschnittsteuersatz. Die "letzten" 7.000 Euro von 10.700 Euro werden ja nicht mit dem Durchschnitt besteuert, sondern viel höher.
- 30. Apr 2016, 16:30
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Re: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Na, da liegt der Grenzsteuersatz bei so 39 bis 41 Euro und die Ersparnis folglich bei ca. 2.800 Euro.
- 30. Apr 2016, 15:25
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- Thema: Zahnarztrechnungen 2014
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Re: Zahnarztrechnungen 2014
Kann ich die Rechnungen jetzt noch absetzen oder ist das schon zu spät? Der Steuerbescheid für 2014 ist ja wohl längst rechtskräftig - da wird nichts mehr geändert, es sei denn, zu Ihren Ungunsten. Folglich kann man da nichts mehr machen.
- 30. Apr 2016, 15:22
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Re: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
beim Steuersatz von 25,6724 % Man kann nicht einfach den Steuersatz nehmen, weil die Besteuerung degressiv ist, d. h., der Satz steigt mit dem Einkommen. Der Steuersatz bildet nur den Durchschnitt ab. Wie hoch ist denn das Einkommen?
- 29. Apr 2016, 16:48
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- Thema: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
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Re: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
Nachtrag: Für 2014 können Sie das wohl ohnehin knicken - ich wies oben schon darauf hin, daß das FA die Miete seit 2014 nur anerkennt, wenn man einen 2. Wohnsitz hat, für den man Miete zahlt (also nicht das Zimmer bei den Eltern, sondern z. B. die gemeinsame Wohnung mit dem Freund, sofern man sich a...
- 29. Apr 2016, 16:37
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- Thema: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
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Re: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
aber ich habe auch Ausgaben im 2015 gehabt.. u. a. eine Zahnzusatzversicherung, Medikamente und eine private geleistete Zahnarztrechnung für eine Wurzelbehandlung :/ Ja und? Habe ich geschrieben, Sie sollen die Erklärung für 2015 niemals machen? Ich weiß nicht, warum Sie partout den 2. Schritt vor ...
- 29. Apr 2016, 16:17
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Re: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
wieso soll ich von 2015 die Finger lassen? Weil die Verluste noch gar nicht festgestellt sind, die Sie gern in 2015 berücksichtigt hätten...
muss die nicht auch bis zum 31.05.2016 erfolgen? Nö. Die Pflicht entsteht ja erst, wenn es einen festgestellten Verlust gibt - dem ist aber derzeit nicht so.
muss die nicht auch bis zum 31.05.2016 erfolgen? Nö. Die Pflicht entsteht ja erst, wenn es einen festgestellten Verlust gibt - dem ist aber derzeit nicht so.
- 29. Apr 2016, 15:26
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- Thema: Einkommensrückerstattung - Student
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Re: Einkommensrückerstattung - Student
müsste ich ca. 850€ von dem 1150€ gezahlten Steuern zurückbekommen, da mein Bruttojahresgehalt die 11.000 um 1.050 überstiegen hat. Da wir uns in der Gegend des Eingangssteuersatzes befinden, können auf 1050 Euro keine 300 Euro Steuern anfallen. Anders gesagt - die Rückzahlung sollte eher bei 1.000...
- 28. Apr 2016, 19:07
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Re: Einkommensrückerstattung - Student
Also kann ich diese Kosten nicht geltend machen. Doch - die Kosten von 2015 können Sie in der Erklärung für 2015 geltend machen. Hatten wir doch nun ausgiebig besprochen... Seit April 2016 nun im Master, also werde ich die Studienkosten jetzt eifrig zusammentragen damit ich immerhin diese geltend m...
- 28. Apr 2016, 18:37
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Re: Einkommensrückerstattung - Student
Ich bin in meiner Zweitausbildung. Glückwunsch! Das dann doch aber wohl erst seit 2015. Folglich können Sie für die Jahre 2012-14 keine Verluste feststellen lassen - da waren Sie nämlich in der Erstausbildung. Und 2015 hatten Sie dann wohl mehr Einnahmen als Kosten - da ist also auch weit und breit...
- 28. Apr 2016, 18:33
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Re: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
oder muss ich Mantelbogen 2011-2014 alle seperat ausfüllen? Na sicher - habe ich doch oben schon geschrieben. Und von der Steuererklärung 2015 lassen Sie erstmal die Finger...
- 28. Apr 2016, 17:37
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Re: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
Keine, würde ich sagen - das FA wird sich schon melden, wenn es welche sehen will.
- 28. Apr 2016, 17:35
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Re: Einkommensrückerstattung - Student
Sollte aus den Vorjahren eine Verlustvortrag wegen der Werbungskosten möglich sein, schnellstmöglich die Erklärungen einreichen. Er ist in der Erstausbildung, wie es aussieht. Und da sind es halt keine Werbungskosten...
- 28. Apr 2016, 13:14
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Re: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
Steuerlich gesehen ist das perfekt - Minijobs sind kein steuerpflichtiges Einkommen und Alg 2 auch nicht (auch nicht progressionspflichtig). Dann würde ich mal mit den Anträgen auf Verlustfeststellung loslegen... Dazu benutzt man den ganz gewöhnlichen Mantelbogen und setzt das Häkchen oben bei "...
- 28. Apr 2016, 13:04
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Re: Einkommensrückerstattung - Student
Die kann man sogar rückwirkend auf 6 oder 7 Jahre geltend machen! Ja, im Zweitstudium - Sie sind aber in der Erstausbildung. By the way werden Studienkosten auch im Zweitstudium mit dem Einkommen verrechnet, und solches haben Sie nicht ja zu knapp. Kurzum - nach dem Studium irgendwas abzusetzen kön...
- 28. Apr 2016, 02:42
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- Thema: Duales Studium - erste Tätigkeitsstätte
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Re: Duales Studium - erste Tätigkeitsstätte
Welches ist nun meine erste Tätgkeitsstätte? Die Hochschule: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... _absetzbar
- 28. Apr 2016, 01:15
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Re: Einkommensrückerstattung - Student
Und was man natürlich auch absetzen kann, sind schlicht die Studienkosten . Sie sind ja vermutlich in der Erstausbildung - da lohnt sich das besonders, da es Sonderausgaben sind. Was alles dazugehört, steht hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php...
- 27. Apr 2016, 22:06
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- Thema: Einkommensrückerstattung - Student
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Re: Einkommensrückerstattung - Student
Wenn ich diese mit einreiche, bekomme ich dann die kompletten Steuern zurück? Keine Ahnung - die Höhe der Kosten dafür haben Sie ja immer noch nicht verraten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist aber auch gar nicht absetzbar. Und die Auslands-KV wird wohl keine Unsummen gekostet haben... Was man t...
- 27. Apr 2016, 21:57
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Re: Krankenversicherungsbeiträge erstatten lassen
1. Nö. Vorsorgeaufwendungen sind nicht vortragbar. 2. Ja. Bis 2013 war das problemlos möglich. Seit 2014 ist das nur noch dann möglich, wenn man außer der Wohnung am Studienort quasi noch eine zweite Wohnung hat (also nicht bloß ein Zimmer bei den Eltern). Da es eine Zweitausbildung war, sind die Ko...